TA Luft
[Kurzbezeichnung für Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft], erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (erlassen 1974; letzte Fassung vom 27. 2. 1986). Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Sie richtet sich vornehmlich an die für die Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständigen Behörden und enthält die Auflagen zur Luftreinhaltung, die Betreiber solcher Anlagen einzuhalten haben. Konkret beschrieben werden der Stand der Technik anhand von emissionsvermindernden Einrichtungen, Emissionswerte für staub- und gasförmige Stoffe, Immissionswerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und vor erheblichen Belästigungen sowie Beurteilungsverfahren zur Ermittlung der Immissionsbelastung. Die in der TA Luft festgelegten Immissionswerte sollen neben dem maßgeblichen Schutz der menschlichen Gesundheit auch dem Schutz von Tieren und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen Rechnung tragen. (Immissionsschutz)
Universal-Lexikon. 2012.