retour senden; zurückschicken; reemittieren; remittieren; zurücksenden; rückvergüten; erstatten; zurückgeben; ausgleichen; bezahlen; begleichen; zurückzahlen; herausgeben
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re|tour|nie|ren 〈[rətur-] V. tr.; hat; schweiz.; österr.〉 zurücksenden, zurückgeben [<frz. retourner, u. a. „zurücksenden“]
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re|tour|nie|ren [retʊr… ] <sw. V.; hat [frz. retourner = umkehren, über das Vlat. zu lat. tornare, ↑ 1turnen]:
1.
a) (Kaufmannsspr.) (Waren) an den Lieferanten zurücksenden;
b) (österr.) zurückgeben, -bringen:
[jmdm.] ein geliehenes Buch r.
2. (Sport, bes. Tennis) (den von der gegnerischen Seite geschlagenen Ball) zurückschlagen:
den Aufschlag konnte er nicht r.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> hervorragend, sauber r.
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re|tour|nie|ren [retʊr...] <sw. V.; hat [frz. retourner = umkehren, über das Vlat. zu lat. tornare, 1↑turnen]: 1. a) (Kaufmannsspr.) (Waren) an den Lieferanten zurücksenden; b) (österr.) zurückgeben, -bringen: [jmdm.] ein geliehenes Buch r. 2. (Sport, bes. Tennis) den vom Gegner geschlagenen Ball zurückschlagen: den Aufschlag, den Schmetterball konnte er nicht r.; <auch o. Akk.-Obj.:> hervorragend, sauber r.
Universal-Lexikon. 2012.