Akademik

übereignen
verwenden lassen; zur Verfügung stellen; übergeben; zur Nutzung überlassen; verborgen; nutzen lassen

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über|eig|nen [y:bɐ'|ai̮gnən], übereignete, übereignet <tr.; hat:
als Eigentum übertragen:
jmdm. ein Haus, ein Geschäft übereignen.
Syn.: übergeben, überschreiben.

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über|eig|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \übereignen in das Eigentum eines anderen überführen, jmdm. etwas als Eigentum geben ● jmdm. ein Vermögen, ein Grundstück, Geschäft \übereignen

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über|eig|nen <sw. V.; hat:
als Eigentum auf jmdn. übertragen:
sie hatte alles dem Tierschutzverein übereignet.
Dazu:
Über|eig|nung, die; -, -en.

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über|eig|nen <sw. V.; hat: als Eigentum auf jmdn. übertragen: ... oder sie übereigneten der LPG auch Pferde, Ochsen, Trecker und Maschinen (Bieler, Bär 266); ... die den Vogelschützern ihren Besitz ... testamentarisch übereignet hat (Flensburger Tageblatt, Ostern 1984, 16).

Universal-Lexikon. 2012.