Ạn|ge|schul|dig|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der einer Straftat beschuldigt u. gegen den öffentl. Klage erhoben worden ist; →a. Angeklagte(r)
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Ạn|ge|schul|dig|ter, der Angeschuldigte/ein Angeschuldigter; des/eines Angeschuldigten, die Angeschuldigten, zwei Angeschuldigte:
jmd., der (wegen etw.) angeschuldigt wird.
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Angeschuldigter,
Beschuldigter, gegen den durch die Staatsanwaltschaft die öffentliche Anklage erhoben worden ist, aber das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde (§ 157 StPO). Angeklagter
Universal-Lexikon. 2012.