ungebeten
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ụn|be|ru|fen 〈a. [—′—] Adj.〉 nicht berufen, ohne Berechtigung, ohne Auftrag, Aufforderung, unaufgefordert ● \unberufen, toi, toi, toi!; \unberufene Einmischung; sich \unberufen einmischen; eine Sache \unberufen lassen von einer S. vorsichtshalber nicht sprechen (damit sie nicht schiefgeht)
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1ụn|be|ru|fen [auch: …'ru:… ] <Adj.>:
b) unbefugt:
der Brief ist in -e Hände gelangt.
2un|be|ru|fen [auch: 'ʊn… ] <Interj.>:
es hat immer noch geklappt, u. [toi, toi, toi]!
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un|be|ru|fen [auch: '- - - -] <Interj.>: ohne etw. 1↑berufen (4) zu wollen: Ich ... hab' mich mal gründlich untersuchen lassen. Befund I a. Unberufen (Danella, Hotel 109); Und das hat ja so weit immer noch Gott sei Dank, u., toi, toi, toi, geklappt (Fallada, Mann 140).
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ụn|be|ru|fen [auch: - - '- -] <Adj.>: a) nicht 2↑berufen: Nur solche Großen wissen wir zu würdigen, die ... etwas geleistet haben, was berufenen oder -en Historikern, Kunstrichtern ... als überliefernswert erschien (W. Schneider, Sieger 50); so etwas hört man nur aus dem -en Mund der Berufspolitiker (Enzensberger, Mittelmaß 256); b) unbefugt: der Brief ist in -e Hände gelangt; Sein Zorn, als er den ... -en Eindringling erblickte, kannte keine Grenzen (R. Walser, Gehülfe 181).
Universal-Lexikon. 2012.