Akademik

berufen
(sich auf etwas) beziehen; zitieren; anführen; ernennen

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1be|ru|fen [bə'ru:fn̩], berief, berufen:
1. <tr.; hat (jmdm. ein Amt) anbieten; in ein Amt einsetzen:
er wurde ins Ministerium, zum Vorsitzenden berufen.
Syn.: anheuern (ugs.), anstellen, bestellen, einstellen, engagieren, ernennen, heranziehen, holen, rufen, verpflichten.
2. <+ sich> sich zur Rechtfertigung, zum Beweis o. Ä. auf jmdn., etwas beziehen:
Sie können sich immer auf mich, auf diesen Befehl berufen.
Syn.: sich stützen.
  2be|ru|fen [bə'ru:fn̩] <Adj.>:
für etwas besonders befähigt [und dafür vorbestimmt]:
ein berufener Vertreter seines Fachs; sie ist, fühlt sich berufen, Großes zu leisten.
Syn.: geeignet.

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be|ru|fen1 〈V. 201; hat
I 〈V. tr.〉
1. ernennen
2. in ein Amt einsetzen
3. bestellen, kommen lassen
4. beschwören
5. heraufbeschwören (Geister, Unglück); Sy beschreien
● wir wollen es nicht \berufen wir wollen nicht davon sprechen, sonst tritt es ein (Aberglaube); einen Professor an eine Universität \berufen; er ist als Ordinarius nach Göttingen \berufen worden; jmdn. zu sich \berufen; er ist zum Nachfolger des Verstorbenen \berufen worden
II 〈V. refl.〉 sich auf jmdn. od. etwas \berufen jmdn. od. etwas als Zeugen od. als Beweis nennen ● er berief sich auf das Gesetz
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be|ru|fen2 〈Adj.〉 auserwählt, vorbestimmt, in besonderem Maße befähigt, mit einer speziellen Begabung ausgestattet ● \berufen sein eine Sendung zu erfüllen haben; viele sind \berufen, aber wenige sind auserwählt (Matth. 20, 16); er ist dazu \berufen, anderen Menschen zu helfen; sich zu etwas \berufen fühlen; ein \berufener Musiker; etwas aus \berufenem Munde wissen aus sicherer, erster Quelle

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1be|ru|fen <st. V.; hat [mhd. beruofen = zusammenrufen; proklamieren; beschreien]:
1.
a) jmdn. in ein [hohes] Amt einsetzen:
jmdn. auf einen Lehrstuhl, zum Vorsitzenden b.;
sie wurde als ordentliche Professorin für Alte Geschichte an die Universität Bonn berufen;
b) (veraltet) zusammenrufen, einberufen.
2. <b. + sich> sich (zur Rechtfertigung, zum Beweis) auf jmdn., etw. beziehen:
ich berufe mich auf dich als Zeugen.
3. (österr. Rechtsspr.) Berufung einlegen.
4. zu viel [im Voraus] über etw. reden, sodass es (nach abergläubischer Vorstellung) misslingt od. nicht in Erfüllung geht; beschreien (meist verneint):
ich will es nicht b., aber bisher hat die Sache immer geklappt.
5. (landsch., bes. nordd.) zurechtweisen, zur Ordnung rufen.
2be|ru|fen <Adj.>:
bes. befähigt, begabt, geeignet (u. daher vorbestimmt, prädestiniert für etw.):
ein berufener Kritiker;
aus -em Mund[e] (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite) etw. erfahren;
zu großen Taten b. sein.

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1be|ru|fen <st. V.; hat [mhd. beruofen = zusammenrufen; proklamieren; beschreien]: 1. a) jmdn. in ein [hohes] Amt einsetzen: jmdn. auf einen Lehrstuhl, zum Vorsitzenden b.; er wurde als ordentlicher Professor für Alte Geschichte an die Universität Bonn berufen; Guilleaume ... wurde auf Delattres verlassenen Posten in die Präfektur berufen (Maass, Gouffé 339); b) (veraltet) zusammenrufen, einberufen: Zu derselben Stunde ... berief Justinian den letzten Kronrat, um noch einmal die Meinung seiner Generäle und Minister zu hören (Thieß, Reich 542); ∙ c) rufen (5): Damit ich ... das Haus nicht verfehlte, berief ich einen Lohnbediensteten (Goethe, Italien. Reise 12. 3. 1787, abends [Neapel]). 2. <b. + sich> sich (zur Rechtfertigung, zum Beweis) auf jmdn., etw. beziehen: sich auf das Gesetz, auf Vertragsbedingungen b.; ich berufe mich auf dich als Zeugen. 3. (österr. Rechtsspr.) Berufung einlegen: Das Gericht ... verdonnerte ihn zur Zahlung von 375 000 Schilling und zum Ersatz der Prozesskosten. Abedi berief gegen das Urteil (Wiener 10, 1983, 53). 4. (ugs.) zu viel [im Voraus] über etw. reden, sodass es (nach abergläubischer Vorstellung) misslingt od. nicht in Erfüllung geht; beschreien (meist verneint): ich will es nicht b., aber bisher hat die Sache immer geklappt. 5. (landsch., bes. nordd.) zurechtweisen, zur Ordnung rufen: wie sie die Kinder beruft, wenn sie mit dem Eislöffel herumfuchteln (Nossack, Begegnung 432).
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2be|ru|fen <Adj.>: bes. befähigt, begabt, geeignet (u. daher vorbestimmt, prädestiniert für etw.): ein -er Kritiker; aus -em Mund[e] (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite) etw. erfahren; zu großen Taten b. sein; du fühlst dich b. zu helfen; Sie sind dazu b., die Nahziele der Partei zu verwirklichen (Fraenkel, Staat 97); R viele sind b., aber wenige sind auserwählt (nach Matth. 20, 16).

Universal-Lexikon. 2012.