Leis|tungs|bi|lanz 〈f. 20; Wirtsch.〉 Teilbilanz der Zahlungsbilanz, in der die Werte der Ex- u. Importe von Waren u. Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum gegenübergestellt werden
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Leis|tungs|bi|lanz, die (Wirtsch.):
in der Zahlungsbilanz enthaltene Teilbilanz, in der die Exporte von Waren u. Dienstleistungen den Importen gegenübergestellt werden.
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Leistungsbilanz,
1) Außenwirtschaft: statistische Gegenüberstellung der Leistungstransaktionen zwischen einer Volkswirtschaft und dem Ausland innerhalb einer Periode. Dazu gehören der Außenhandel (Handelsbilanz), der Dienstleistungsverkehr (u. a. Reiseverkehr, Transportleistungen, Dienstleistungsbilanz), die Erwerbs- und Vermögenseinkommen (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge) sowie die laufenden Übertragungen (z. B. Heimatüberweisungen ausländischer Arbeitnehmer, Übertragungsbilanz). Nicht mehr zur Leistungsbilanz gehören die Vermögensübertragungen, die seit der Neugliederung der Zahlungsbilanzstatistik im März 1995 gesondert ausgewiesen werden. Die Leistungsbilanz ist eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz. Ein Leistungsbilanzüberschuss bedeutet, dass ein Land mehr Leistungen an das Ausland erbringt, als es von dort bezieht, und dadurch mehr Deviseneinnahmen als -ausgaben erzielt.
2) Betriebswirtschaftslehre: in der dynamischen Bilanztheorie Bezeichnung für die Erfolgsrechnung (Gewinn-und-Verlust-Rechnung).
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Leis|tungs|bi|lanz, die (Wirtsch.): in der Zahlungsbilanz enthaltene Teilbilanz, in der die Exporte von Waren u. Dienstleistungen den Importen gegenübergestellt werden.
Universal-Lexikon. 2012.