Lụft|ver|tei|di|gung 〈f. 20; unz.; Mil.〉 Verteidigung durch Flugzeuge u. Flugzeugabwehrgeschütze
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Lụft|ver|tei|di|gung, die:
Verteidigung eines Landes gegen Angriffe aus der Luft.
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Luftverteidigung,
die Gesamtheit der Maßnahmen zur Abwehr oder Abschwächung von Angriffen gegnerischer Luftfahrzeuge und Flugkörper nach deren Start. Passive Luftverteidigung umfasst Maßnahmen wie Tarnen, Täuschen, elektronische Schutzmaßnahmen, Auflockerung eigener Kräfte und Deckung (gehärtete Schutzbauten) sowie für die Zivilbevölkerung die Luftschutzmaßnahmen des Zivilschutzes. Aktive Luftverteidigung umfasst die Bekämpfung des Gegners in der Luft. Mittel hierzu sind bodengebundene Waffensysteme (raketengetriebene Boden-Luft-Flugkörper und Rohrwaffen), die von speziellen Flugabwehrtruppen (Flugabwehr) und im Rahmen der »Fliegerabwehr aller Truppen« eingesetzt werden, sowie fliegende Waffensysteme (Jagdflugzeug). Die aktive Luftverteidigung ist als Teil des Luftkrieges die defensive Komponente des Kampfes gegen feindliche Luftstreitkräfte; sie wird unterstützt durch Luftangriffsoperationen zur Bekämpfung gegnerischer Luftstreitkräfte am Boden. Voraussetzung zur Bekämpfung feindlicher Flugziele ist die ständige Überwachung des Luftraums zur frühzeitigen Erkennung einer Bedrohung aus der Luft. Dies erfolgt durch bodengestützte Radaranlagen sowie durch Radar tragende Frühwarnflugzeuge (Frühwarnsystem).
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Lụft|ver|tei|di|gung, die: Verteidigung eines Landes gegen Angriffe aus der Luft.
Universal-Lexikon. 2012.