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gut|ha|ben ['gu:tha:bn̩], hat gut, gutgehabt <itr.; hat:(meist eine Geldsumme) von jmdm. noch zu bekommen haben:
du hast [bei mir] noch zehn Euro gut.
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gut||ha|ben 〈V. tr. 159; hat〉 eine Schuld \guthaben zu fordern haben ● einen Betrag von 9.000 Euro bei jmdm. \guthaben; ich habe noch ein Geburtstagsgeschenk bei dir gut; →a. gut
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gut|ha|ben <unr. V.; hat:
eine Gegenleistung (bes. eine Geldsumme) von jmdm. fordern können:
du hast bei mir noch zwanzig Euro, eine Flasche Sekt, was gut.
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Guthaben,
in der Buchhaltung der Habensaldo eines Kontos des Geldverkehrs, der die Ansprüche des Gläubigers gegenüber einem Dritten (z. B. Bank) angibt (Bankguthaben); die Gutschriften übersteigen die Belastungen (Lastschriften).
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Gut|ha|ben, das; -s, -: a) zur Verfügung stehendes, gespartes Geld [bei einer Bank]; Geldsumme, die man von jmdm. fordern kann: er hat noch ein großes, kleines G. auf der Bank, bei der Sparkasse, bei mir; der Kontoauszug weist ein G. von 450 Mark auf; b) (Buchf.) Differenz zwischen der Summe der Gutschriften u. der Forderungen, bei der die Forderungen überwiegen.
Universal-Lexikon. 2012.