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Gut|schrift ['gu:tʃrɪft], die; -, -en:a) gutgeschriebener Betrag:
die Verrechnung erbrachte für ihn eine Gutschrift von 100 Euro.
b) Bescheinigung über einen gutgeschriebenen Betrag:
es wurde ihr eine Gutschrift über 100 Euro ausgehändigt.
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Gut|schrift 〈f. 20〉
1. Eintragung eines Guthabens auf ein Konto od. eine Rechnung; Ggs Lastschrift
2. Bescheinigung über einen gutgeschriebenen Betrag
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Gut|schrift, die:
a) Buchung auf der Habenseite eines Kontos;
b) Mitteilung an den Kontoinhaber, die Kontoinhaberin über eine Buchung auf der Habenseite;
c) Betrag, der einem Konto gutgeschrieben wird.
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Gutschrift,
Buchung zugunsten einer Person oder eines Unternehmens auf der Habenseite des betreffenden Kontos; Gegensatz: Lastschrift.
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Gut|schrift, die: a) eingetragenes Guthaben, gutgeschriebener Betrag: eine hohe G. auf seinem Konto haben; b) Bescheinigung über einen gutgeschriebenen Betrag.
Universal-Lexikon. 2012.