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Reich|tum ['rai̮çtu:m], der; -s, Reichtümer ['rai̮çty:mɐ]:1.
a) <Plural>; großer Besitz an Vermögen, wertvollen Dingen:
unermesslicher Reichtum; Reichtum erwerben; zu Reichtum kommen.
Syn.: Geld und Gut (geh.), ↑ Hab und Gut (geh.), Haus und Hof, ↑ Kapital, ↑ Luxus, ↑ Prunk, ↑ Überfluss, Werte <Plural>.
b) <Plural> Dinge, die den Reichtum einer Person, eines Landes o. Ä. ausmachen; finanzielle, materielle Güter; Vermögenswerte:
Reichtümer sammeln, anhäufen, vergeuden; die Reichtümer eines Landes.
Syn.: Schätze.
2. <mit Attribut> Reichhaltigkeit, reiche Fülle von etwas:
der Reichtum an Singvögeln; der Reichtum ihrer Kenntnisse, Einfälle.
Syn.: ↑ Vielfalt.
Zus.: Artenreichtum, Einfallsreichtum, Fischreichtum, Ideenreichtum, Wildreichtum.
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Reich|tum 〈m. 2u〉
1. großer Besitz an Geld u. Sachwerten, Vermögen
2. Menge, Fülle, Reichhaltigkeit
● Reichtümer erwerben; damit sind keine Reichtümer zu erwerben 〈umg.〉; \Reichtum an Bodenschätzen
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1.
a) <o. Pl.> großer Besitz, Ansammlung von Vermögenswerten, die Wohlhabenheit u. Macht bedeuten:
jmds. unermesslicher R.;
R. erwerben;
seinen R. genießen, verwalten, mehren;
die Quellen wirtschaftlichen -s;
zu R. kommen (reich werden);
Ü der innere R. einer Lebensgemeinschaft;
b) <Pl.> Dinge, die den Reichtum einer Person, eines Landes o. Ä. ausmachen; finanzielle, materielle Güter; Vermögenswerte:
die Reichtümer eines Landes;
die Reichtümer der Erde (die Bodenschätze);
Reichtümer sammeln, anhäufen, vergeuden;
damit kann man keine Reichtümer erwerben (ugs.; daran ist nichts zu verdienen);
jmdn. mit Reichtümern überhäufen.
2. <o. Pl.> Reichhaltigkeit, reiche Fülle von etw.:
der R. an Singvögeln;
der R. an Geist, Gemüt trat darin zutage;
der R. (die Pracht) der Ausstattung;
ich staunte über den R. ihrer Einfälle.
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Reichtum,
wirtschaftliche Situation einer Person, einer Gruppe oder auch einer ganzen Gesellschaft, in der die Summe verfügbarer Güter und Werte den zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse als notwendig erachteten Bedarf wesentlich übersteigt. Der Begriff Reichtum ist schwer abzugrenzen, eine Festlegung objektiver Kriterien problematisch. Individueller Reichtum kann im Besitz von Geldvermögen, Immobilien, Produktivvermögen, Kunstgegenständen u. a. bestehen und wird im beachtlichen Maße durch die Einkommensverteilungs- und Vermögenspolitik beeinflusst. Seine Einschätzung hängt von der Verteilung von Einkommen und Vermögen innerhalb einer Gesellschaft ab. Die objektive Bemessung des individuellen Reichtums steht vielfach in Widerspruch zu subjektiven Einschätzungen und ist sozialwissenschaftlich ebenso schwer definierbar wie die Armut. Ambivalent ist auch seine gesellschaftliche Bewertung. So gilt er in Gesellschaften, deren Leitbilder sich vorrangig über die wirtschaftliche Leistungsorientierung und den ökonomischen Erfolg definieren, als deren sichtbarer Ausdruck und wird als solcher von weiten Teilen der Gesellschaft positiv bewertet. Zugleich wird jedoch auch die mit ihm für große Bereiche der Wirtschaft gegebene Konzentration des Produktivvermögens (als wichtiger Macht- und Einflussfaktor) für bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten und eine zunehmende soziale Polarisierung mitverantwortlich gemacht. Nachdem der gesellschaftliche und der individuelle Reichtum in den westlichen Industriegesellschaften lange Zeit vorrangig im Zusammenhang mit (wachsendem) Wohlstand und Lebensqualität diskutiert worden ist, sind beide in den 1990er-Jahre zunehmend auch ein Thema der Diskussion über die (neue) Armut und die - von einer wachsenden Zahl von Menschen als schwindend wahrgenommene - soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft geworden. Über den innerstaatlichen Bereich hinaus setzte in den 1970er-Jahren in den westlichen Industriestaaten eine gesellschaftspolitische Diskussion über die Verteilung von Reichtum und Armut in globaler Betrachtungsweise ein, die besonders auf staatsübergreifenden Vergleichen basiert (Nord-Süd-Konflikt).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Einkommenspolitik · Einkommensverteilung · Gerechtigkeit · Leistungsgesellschaft · Luxus · Vermögensbildung · Vermögenspolitik
E.-U. Huster: Neuer R. u. alte Armut (1993);
R. in Dtl. Die Gewinner in der sozialen Polarisierung, hg. v. E.-U. Huster: (21997);
H.-G. Bensch: Vom R. der Gesellschaften (1995).
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Reich|tum, der; -s, ...tümer [mhd. rīchtuom, ahd. rīhtuom, zu ↑reich]: 1. a) <o. Pl.> großer Besitz, Ansammlung von Vermögenswerten, die Wohlhabenheit u. Macht bedeuten: jmds. unermesslicher R.; R. vergeht; sein R. ermöglicht ihm ein bequemes Leben; R. erwerben; seinen R. genießen, verwalten, mehren; die Quellen wirtschaftlichen -s; zu R. kommen (reich werden); Ü jmds. seelischer R.; der innere R. einer Lebensgemeinschaft; b) <nur Pl.> Dinge, die den Reichtum einer Person, eines Landes o. Ä. ausmachen; finanzielle, materielle Güter; Vermögenswerte: die Reichtümer eines Landes; die Reichtümer der Erde (die Bodenschätze); Reichtümer sammeln, anhäufen, vergeuden; damit kann man keine Reichtümer erwerben (ugs.; daran ist nichts zu verdienen); jmdn. mit Reichtümern überhäufen. 2. <o. Pl.> Reichhaltigkeit, reiche Fülle von etw.: der R. an Singvögeln; der R. an Geist, Gemüt trat darin zutage; der R. (die Pracht) der Ausstattung; der R. seiner (= des Tafelbildes der Spätgotik) Komposition und seiner malerischen Mittel (Bild. Kunst III, 71); ich staunte über den R. ihrer Kenntnisse, ihrer Einfälle.
Universal-Lexikon. 2012.