Mịn|der|jäh|rig|keit 〈f. 20; unz.〉 Alter vor der Mündigkeit; Sy Minorennität; Ggs Mündigkeit
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Mịn|der|jäh|rig|keit, die; -:
das Minderjährigsein.
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Minderjährigkeit,
von der Rechtsordnung geprägte Bezeichnung für alle heranwachsenden jungen Menschen vor Eintritt der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres). Besondere Bedeutung erhält der Begriff der Minderjährigkeit im Hinblick auf die Gewährung beziehungsweise Festlegung bestimmter Rechte (z. B. beschränkte Geschäftsfähigkeit, Heiratserlaubnis auf Antrag, Religionsmündigkeit) und Verantwortlichkeiten (z. B. bedingte Deliktsfähigkeit ab 7 Jahren, Strafmündigkeit) wie auch im Hinblick auf die Ahndung von Sexualstraftaten.
Siehe auch: Jugend, Jugendschutz.
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Mịn|der|jäh|rig|keit, die; -: das Minderjährigsein.
Universal-Lexikon. 2012.