Selbstverwaltung; Selbständigkeit; Selbstständigkeit; Selbstbestimmung; Eigenständigkeit; Selbstgesetzgebung; Autonomie; Ich-Stärke (fachsprachlich)
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Mụ̈n|dig|keit 〈f. 20; unz.〉 Sy Volljährigkeit, Majorennität; Ggs Minderjährigkeit
1. an ein bestimmtes, gesetzl. festgelegtes Alter (meist 18 od. 21, schweiz. 20 Jahre) gebundene, für bestimmte Rechtshandlungen erforderl. Reife
2. Reife, Fähigkeit zum selbstständigen Urteil
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Mụ̈n|dig|keit, die; -:
das Mündigsein.
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I Mündigkeit,
die Volljährigkeit.
Mündigkeit,
1) Philosophie: im weiteren Sinn jegliches innere wie äußere Vermögen zur Selbstbestimmung, der Zustand der Unabhängigkeit, des Für-sich-selbst-sorgen- und -sprechen-Könnens, häufig im Zusammenhang mit Emanzipation; im engeren Sinn kommt dem Begriff Mündigkeit v. a. seit I. Kant eine geschichtsphilosophische Bedeutung zu. Für die Aufklärung, die den Prozess des Erwachsenwerdens von der »Unmündigkeit« hin zur »Mündigkeit« auf den Verlauf der allgemeinen Menschheitsgeschichte projizierte, diente der Begriff Mündigkeit als Legitimationsinstrument dazu, Geschichte als Fortschritt zu begreifen.
2) Recht: die Volljährigkeit.
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Mụ̈n|dig|keit, die; -: das Mündigsein.
Universal-Lexikon. 2012.