Mu|sik|schu|le 〈f. 19〉 private od. staatl. Schule für musikal. Ausbildung
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Mu|sik|schu|le, die:
städtische od. private musikalische Ausbildungsstätte für Laien- od. Berufsausbildung.
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Musikschule,
Institution zur musikalischen Früherziehung beziehungsweise Grundausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, verbunden mit der Ausbildung auf Musikinstrumenten, im Gesang und in Musiklehre sowie mit einer Begabtenförderung bis zur Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die rd. 1 000 öffentlichen Musikschulen in Deutschland sind mit (1997) über 1 Mio. Schülern die wichtigsten Träger der außerschulischen musikalischen Bildung. Das Angebot der Musikschulen wird durch Musiktheater, Jazz, Folklore, Popmusik, Musik mit Behinderten, Kooperation mit Schulen, Zusammenarbeit mit Vereinigungen der Blas- und Volksmusik sowie weiteren Partnern abgerundet. Den Unterricht erteilen (diplomierte) Fachlehrer; Zuschüsse von Kommunen und Ländern halten die Gebühren sozialverträglich. Die Musikschulen sind im Verband deutscher Musikschulen (VdM; Sitz: Bonn) organisiert, der u. a. Lehrpläne herausgibt, Kongresse und Fortbildung veranstaltet und den Wettbewerb »Jugend musiziert« fördert; er ist außerdem Träger des Deutschen Musikschulorchesters (DMO). - Die erste Volksmusikschule wurde 1925 durch F. Jöde in Berlin gegründet.
Die M., 7 Bde. (1-21974-94);
Dokumente zur Gesch. der M. 1902-1976, hg. v. D. Hemming (1977);
Statist. Jb. der M. in Deutschland. .. (1995 ff., früher u. a. T.).
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Mu|sik|schu|le, die: städtische od. private musikalische Ausbildungsstätte für Laien- od. Berufsausbildung.
Universal-Lexikon. 2012.