Prä|si|di|al|ka|bi|nett 〈n. 11〉 Kabinett eines Präsidenten, der auch Regierungschef ist
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Prä|si|di|al|ka|bi|nett, das (Politik):
Kabinett, dessen Mitglieder von der Präsidentin, vom ↑ Präsidenten (1) ernannt werden.
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Präsidialkabinett,
Bezeichnung für die Regierung im Präsidialsystem, in dem der Staatspräsident den Vorsitz und die Leitung des Kabinetts (der Regierung) innehat. - Häufig werden die von Reichspräsident P. von Hindenburg in der Endphase der Weimarer Republik (1931-33) ernannten Regierungen Präsidialkabinett genannt. Die Regierungsbildung erfolgte auf der Grundlage einer Verbindung des Notverordnungsrechts des Reichspräsidenten (Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung) und seines Rechts zur Reichstagsauflösung.
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Prä|si|di|al|ka|bi|nett, das (Politik): Kabinett, dessen Mitglieder vom Präsidenten (1) ernannt werden.
Universal-Lexikon. 2012.