untergeordnet; unter "ferner liefen" (umgangssprachlich); auch; sekundär; zweite Geige (umgangssprachlich); zweitrangig; Neben...; nebensächlich; beiläufig
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nach|ran|gig 〈Adj.〉 in der Rangfolge nachgeordnet, niedriger ● ein \nachrangiges Problem
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nach|ran|gig <Adj.>:
1.
a) zweitrangig, weniger wichtig:
ein -es Problem;
b) im Rang untergeordnet:
-e Dienststellen.
2. (Finanzw.) im Falle einer Insolvenz o. Ä. den Forderungen anderer Gläubiger nachgeordnet:
-e Anleihen, Verbindlichkeiten.
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nach|ran|gig <Adj.>: im Rang untergeordnet, niedriger: Wenn man sich wie die Amerikaner ... als die „letzte Instanz“ auf dieser Welt fühlt, dann kann man es nur schwer ertragen, wenn -e Mächte nicht so handeln, wie man es gerne hätte (Spiegel 44, 1987, 146); Personalfragen sind n.; Die technischen Probleme scheinen mir dabei n. zu sein (BdW 9, 1987, 121).
Universal-Lexikon. 2012.