Akademik

untergeordnet
unter "ferner liefen" (umgangssprachlich); auch; sekundär; zweite Geige (umgangssprachlich); zweitrangig; Neben...; nebensächlich; beiläufig; nachrangig; nachgeordnet; unbedeutend; unmündig; unselbständig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; unfrei; inferior; subaltern

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un|ter|ge|ord|net ['ʊntɐgəɔrdnət] <Adj.>:
(in seiner Funktion, Bedeutung) weniger wichtig, weniger bedeutend, nur zweitrangig:
das ist von untergeordneter Bedeutung; eine untergeordnete Stellung innehaben.
Syn.: sekundär, weniger wichtig.

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ụn|ter|ge|ord|net 〈Adj.〉 → unterordnen

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1ụn|ter|ge|ord|net <Adj.>:
1. [in seiner Funktion, Bedeutung] weniger wichtig, zweitrangig; nicht so bedeutend, umfassend wie etw. anderes; sekundär:
das spielt eine -e Rolle.
2. (Sprachwiss.) syntaktisch abhängig:
-e Sätze.
2ụn|ter|ge|ord|net:
unterordnen.

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ụn|ter|ge|ord|net: 1. unterordnen. 2. <Adj.> [in seiner Funktion, Bedeutung] weniger wichtig, zweitrangig; nicht so bedeutend, umfassend wie etw. anderes; sekundär: das ist von -er Bedeutung, spielt eine -e Rolle; Er wusste, dass rechter Hand gleich eine -e Straße, sehr gewunden und zum Teil durch Laubwald führend, kommen musste (Bastian, Brut 102). 3. (Sprachw.) syntaktisch abhängig: -e Sätze.

Universal-Lexikon. 2012.