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Reichsmark
Reichs|mark 〈f.; -, -; Abk.: RM; 1924-1948〉 Währungseinheit im Dt. Reich, 100 Pfennig

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Reichs|mark, die:
Währungseinheit des Deutschen Reiches von 1924 bis 1948 (Abk.: RM).

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Reichsmark,
 
Abkürzung RM, durch das Münzgesetz vom 30. 8. 1924 im Deutschen Reich eingeführte Währungseinheit; 1 RM = 100 Reichspfennig (Rpf). Sie ersetzte die durch Inflation entwertete Mark (Papiermark) im Verhältnis 1 : 1 Billion, nachdem durch das Provisorium der Rentenmark die Währung stabilisiert worden war. Nach § 31 des Bankgesetzes vom 30. 8. 1924 war die RM in Gold oder in Devisen einlösbar, 1 RM entsprach 0,358 423 g Feingold. Diese Bestimmung wurde erst im April 1930 voll in Kraft gesetzt und im Juli 1931 wegen der Bankenkrise aufgehoben. Die eigentliche Entwertung der RM begann 1936 durch die hohen Ausgaben für die Aufrüstung. Die »geräuschlose Kriegsfinanzierung« im Zweiten Weltkrieg rief wiederum eine beträchtliche Geldvermehrung hervor. Die zerrüttete RM-Währung wurde 1948 durch Währungsreformen abgeschafft (Deutsche Mark).

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Reichs|mark, die: Währungseinheit des Deutschen Reiches von 1924 bis 1948 (Abk.: RM).

Universal-Lexikon. 2012.