kündigen; ausgleichen; annullieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen
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stor|nie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. eine Buchung, einen Betrag \stornieren berichtigen, ungültig machen, durch Gegenbuchung ausgleichen
2. 〈dt. auch, österr. nur in der Bedeutung〉 einen Auftrag \stornieren rückgängig machen
[<ital. stornare „zum Weichen bringen, ablenken; rückgängig machen“]
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stor|nie|ren [ʃt… , st… ] <sw. V.; hat [ital. stornare = rückgängig machen]:
1. (Kaufmannsspr., Bankw.) eine unrichtige Buchung durch Einsetzen des Betrags auf der Gegenseite aufheben, rückbuchen:
die Bank hat die irrtümliche Gutschrift storniert.
2. (Kaufmannsspr.) einen Auftrag rückgängig machen:
eine Bestellung s.
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stor|nie|ren [ʃt..., st...] <sw. V.; hat [ital. stornare = rückgängig machen, eigtl. = ablenken, abwenden, zu: tornare = zurückkehren < lat. tornare = mit dem Drechseleisen runden, drechseln]: 1. (Bankw., Kaufmannsspr.) eine unrichtige Buchung durch Einsetzen des Betrags auf der Gegenseite aufheben, rückbuchen: die Bank hat die irrtümliche Gutschrift storniert. 2. (Kaufmannsspr.) einen Auftrag rückgängig machen: eine Bestellung, einen Kaufvertrag s.; Dass jetzt große Handelsketten und -häuser die Rechnungen ihrer Winzer stornieren (zurückstellen), bis alle gelieferten Weine untersucht sind (Hamburger Rundschau 22. 8. 85, 14).
Universal-Lexikon. 2012.