kündigen; ausgleichen; annullieren; stornieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abwickeln; aus der Welt schaffen; auflösen; beseitigen; abbauen
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ab|schaf|fen ['apʃafn̩], schaffte ab, abgeschafft <tr.; hat:a) (etwas bisher Bestehendes, Übliches) aufheben, außer Kraft setzen, beseitigen, nicht mehr stattfinden lassen:
die Todesstrafe, einen Feiertag abschaffen.
Syn.: für null und nichtig erklären, für ungültig erklären.
b) (etwas, was man besitzt) weggeben, beseitigen:
sein Auto, seinen Fernseher abschaffen.
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ạb||schaf|fen 〈V. tr.; hat〉 aufheben, beseitigen (Unsitten, Missbräuche, Steuern, Gesetze) ● die Todesstrafe ist abgeschafft; Hund, Katze, Haustiere \abschaffen weggeben; Autos, Atomkraftwerke, Müllverbrennungsanlagen \abschaffen
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ạb|schaf|fen <sw. V.; hat:
1.
ein Gesetz, die Todesstrafe a.;
b) aus der Welt schaffen:
die Autos müssten alle abgeschafft werden;
c) etw., was jmd. besitzt, für immer fortgeben:
den Hund, sein Auto a.
2. <a. + sich> (südwestd., schweiz.) sich abarbeiten:
du schaffst dich zu sehr ab, bist abgeschafft.
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ạb|schaf|fen <sw. V.; hat: 1. a) ↑aufheben (3 a), außer Kraft setzen, beseitigen, was bisher bestand, üblich war: ein Gesetz, die Todesstrafe a.; Du willst doch auch die Monarchie a. (Kühn, Zeit 55); b) aus der Welt schaffen: die Autos müssten alle abgeschafft werden; c) etw., was jmd. besitzt, für immer fortgeben: den Hund, sein Auto a.; Viel billiger sei es, die Hühner ... abzuschaffen (Dönhoff, Ostpreußen 97); Ü den Chauffeur a. (ugs.; entlassen). 2. <a. + sich> (südwestd., schweiz.) sich abarbeiten: du schaffst dich zu sehr ab, bist abgeschafft.
Universal-Lexikon. 2012.