Brimborium (umgangssprachlich); Gedöns (umgangssprachlich); Gewese; Lärm (um nichts) (umgangssprachlich); Trara (umgangssprachlich); viel Aufhebens; unnötiger Aufwand; Tamtam (umgangssprachlich); Gewese (umgangssprachlich); Aufstand (umgangssprachlich); Buhei (umgangssprachlich); Bohei (umgangssprachlich)
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auf|he|ben ['au̮fhe:bn̩], hob auf, aufgehoben <tr.; hat:1. (jmdn., etwas, was liegt) in die Höhe heben:
das Papier [vom Boden] aufheben.
2. rückgängig machen, wieder abschaffen:
eine Verordnung, ein Urteil aufheben.
Syn.: ↑ annullieren, ↑ auflösen, ↑ ausräumen, außer Kraft setzen, ↑ beseitigen, ↑ entfernen, für nichtig erklären, für null und nichtig erklären, für ungültig erklären.
3. (etwas) offiziell beenden:
sie hob die Sitzung auf; sie hob die Tafel auf (beendete [feierlich] die Mahlzeit).
4. aufbewahren:
alte Briefe aufheben (nicht wegwerfen); sie hatte mir ein Stück Kuchen aufgehoben (für mich zurückgelegt).
Syn.: ↑ aufsparen, ↑ behalten, ↑ bewahren (geh.), in Gewahrsam haben, in Gewahrsam halten, ↑ verwahren (geh.), ↑ zurücklegen.
5. in gleicher Größe oder Höhe o. Ä. wie etwas Entgegengesetztes vorhanden sein und es dadurch ausgleichen:
der Verlust hebt den Gewinn wieder auf; <auch + sich> + 2 und – 2 heben sich auf.
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auf||he|ben 〈V. tr. 163; hat〉
4. verwahren, aufbewahren
6. einander \aufheben einander an Wert od. Wirkung gleichkommen u. dadurch an Wert od. Wirkung verlieren, sich ausgleichen
● das eine hebt das andere (nicht) auf; Druck und Gegendruck heben einander auf ● können Sie mir das Buch bis morgen \aufheben?; einen Gestürzten \aufheben; die Tafel \aufheben das Essen offiziell beenden, das Zeichen zum Aufstehen geben ● etwas vom Boden \aufheben; jmdm. etwas zum Aufheben geben ● aufgeschoben ist nicht aufgehoben wenn man etwas verschoben hat, braucht es noch nicht ungültig zu sein (Einladung); das Geld ist bei ihm gut aufgehoben sicher aufbewahrt, in guten Händen; hier ist man gut aufgehoben hier ist man gut versorgt ● um eine Sache, von einer Sache viel Aufhebens machen sie zu wichtig nehmen Siehe auch Info-Eintrag: aufheben - info!
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auf|he|ben <st. V.; hat:
1.
a) [vom Boden] aufnehmen:
einen Stein a.;
etw. Heruntergefallenes wieder a.;
wir versuchten, den hilflos Daliegenden aufzuheben (wieder aufzurichten);
b) <a. + sich> (geh. veraltend) sich erheben, aufstehen:
ich hob mich mühsam vom Sessel auf;
Ü die menschliche Klage, die sich zu Gott aufhob;
c) in die Höhe heben; erheben:
die Hand [zum Schwur] a.;
die Schüler wagten nicht, den Kopf aufzuheben;
sie hob den Blick, die Augen fragend zu ihm auf (geh.; blickte zu ihm auf).
2. aufbewahren:
etw. gut, sorgfältig a.;
Briefe zur Erinnerung a.;
sie hebt alles auf (wirft nichts weg);
du hebst dir das Beste immer bis zum Schluss auf;
sie wollte sich für den Mann a. (wollte ihre Jungfräulichkeit für den Mann bewahren), den sie eines Tages heiraten würde;
☆ bei jmdm., irgendwo gut/schlecht o. Ä. aufgehoben sein (1. bei jmdm., irgendwo [nicht] in guter Obhut sein: das Kind war bei seinen Pflegeeltern gut aufgehoben; ich fühlte mich in diesem Hospital bestens aufgehoben. 2. bei jmdm., irgendwo [nicht] sicher, geschützt sein: Geheimnisse sind bei ihr schlecht aufgehoben (sie pflegt sie auszuplaudern). 3. Sport; von jmdm., irgendwo gut/schlecht gedeckt werden: der Stürmer war bei dem kleinen Verteidiger gut aufgehoben).
3.
a) nicht länger bestehen lassen:
die Todesstrafe a.;
der Jesuitenorden wurde in manchen Ländern aufgehoben;
einen Haftbefehl, Sanktionen a. (rückgängig machen);
ein Urteil a. (für ungültig erklären);
die Schwerkraft a. (außer Kraft setzen);
R aufgeschoben ist nicht aufgehoben;
b) den gleichen Wert, die gleiche Wirkung wie etw. Entgegengesetztes haben u. es dadurch ausgleichen:
der Verlust hebt den Gewinn wieder auf;
+ 2 und ‒ 2 heben sich gegenseitig auf;
das hebt sich [gegenseitig] auf;
c) etw. offiziell beenden:
die Belagerung, die Versammlung a.
4. (veraltet) festnehmen, verhaften:
die Bande wurde in der Nacht aufgehoben.
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Auf|he|ben, das; -s [nach den umständlichen Zeremonien der (Schau)fechter beim Aufheben der Waffe vom Boden vor einem Kampf]: meist in den Wendungen viel Aufheben[s] von etw., jmdm. machen (etw., jmdn. übertrieben, ungerechtfertigt wichtig nehmen u. überflüssigerweise die Aufmerksamkeit anderer darauf, auf ihn lenken); kein A. von etw., jmdm. machen (etw., jmdn. nicht wichtig nehmen, als nebensächlich abtun); ohne [jedes, großes o. ä.] A. (ohne Aufsehen zu erregen, ohne große Umstände): Hinzu kam, dass Asch Extraschnäpse ohne jedes A. spendierte (Kirst, 08/15, 14).
Universal-Lexikon. 2012.