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zurückziehen
zurücknehmen; widerrufen; kündigen; ausgleichen; annullieren; stornieren; terminieren; tilgen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen; abspringen; verschwinden; (sich) vom Acker machen (umgangssprachlich); den Fisch machen (umgangssprachlich); flüchten; fliehen; türmen (vor); weggehen; Fersengeld geben (umgangssprachlich); (sich) davon machen (umgangssprachlich); abhauen; (sich) entfernen; die Biege machen (umgangssprachlich); die Fliege machen (umgangssprachlich); die Flatter machen (umgangssprachlich); (sich) aus dem Staub machen (umgangssprachlich); von dannen ziehen (umgangssprachlich); abziehen

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zu|rück|zie|hen [ts̮u'rʏkts̮i:ən], zog zurück, zurückgezogen:
1. <tr.; hat
a) zur Seite, nach hinten, wieder an den Ausgangspunkt ziehen:
den Vorhang, den Riegel zurückziehen; ich zog meine Hand zurück; sie zog mich ins Zimmer zurück.
b) (etwas) rückgängig machen, (auf etwas) verzichten:
einen Antrag, Auftrag zurückziehen.
Syn.: abrücken von, aufheben, dementieren, widerrufen, zurücknehmen.
c) zur Umkehr, zur Rückkehr veranlassen:
den Botschafter zurückziehen; der Einsatzleiter hat die Feuerwehr zurückgezogen.
Syn.: abziehen lassen.
2. <+ sich>
a) sich (aus einer Gesellschaft, einer Menge o. Ä.) entfernen, sich absondern:
ich zog mich in mein Zimmer zurück.
Syn.: sich ausklinken (ugs.).
b) eine Arbeit o. Ä. aufgeben:
er zog sich von den Geschäften, aus der Politik zurück.
Syn.: aufhören, aussteigen (ugs.), in den Ruhestand treten, sich zur Ruhe setzen.
c) den Kontakt (mit jmdm.) aufgeben:
nach diesem Krach habe ich mich [von ihr] zurückgezogen.
Syn.: abrücken von, brechen, die Freundschaft einschlafen lassen, sich distanzieren.

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zu|rụ̈ck||zie|hen 〈V. 287
I 〈V. tr.; hat〉 etwas \zurückziehen
1. nach hinten ziehen
2. an den Ausgangspunkt ziehen
3. beiseiteziehen (Vorhang)
4. wegziehen (Fuß)
5. 〈fig.〉
5.1 zurückbeordern
5.2 widerrufen (Auftrag, Versprechen)
● ein Angebot, eine Bewerbung, eine Klage \zurückziehen 〈fig.〉; Truppen \zurückziehen 〈fig.〉; die Firma zog ihr Produkt zurück 〈fig.〉 nahm es vom Markt; den Wagen ein Stück \zurückziehen
II 〈V. refl.; hat〉 sich \zurückziehen
1. sich rückwärtsbewegen
2. zum Ausgangsort begeben
3. 〈fig.〉
3.1 sich absondern
3.2 das Leben in der Öffentlichkeit, im Beruf aufgeben
● der Feind hat sich zurückgezogen; sich in die Einsamkeit, in ein Kloster \zurückziehen 〈fig.〉; er hat sich ins Privatleben zurückgezogen 〈fig.〉; wir haben uns von ihm zurückgezogen 〈fig.〉 verkehren nicht mehr mit ihm; im Alter von 65 Jahren zog er sich von seinen Geschäften zurück 〈fig.〉; sich von der Welt \zurückziehen 〈fig.〉; die Abgeordneten zogen sich zur Beratung zurück 〈fig.〉; das alte Ehepaar lebt sehr zurückgezogen 〈fig.〉 einsam; ein zurückgezogenes Leben führen 〈fig.〉
III 〈V. intr.〉 wieder zum Ausgangsort ziehen ● Sven ist nach Bremen zurückgezogen

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zu|rụ̈ck|zie|hen <unr. V.>:
1. <hat>
a) wieder an den Ausgangspunkt, an seinen [früheren] Platz ziehen:
sie zog mich [auf den Gehsteig, ins Zimmer] zurück;
b) nach hinten ziehen:
wir müssen den Schrank [ein Stück] z.;
sie zog ihre Hand zurück.
2. <hat> zur Seite ziehen:
er zog den Riegel, die Gardine zurück.
3. <hat> ein Grund sein für den Wunsch, den Entschluss, irgendwohin zurückzukehren:
das Klima zieht uns immer wieder nach Italien zurück;
<unpers.:> es zieht mich zu ihr, dorthin zurück.
4. <hat> zurückbeordern, wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren lassen:
der Einsatzleiter zog die Wasserwerfer zurück;
einen Botschafter, Truppen [aus einem Land] z.
5. <hat> für nichtig, für nicht mehr gültig erklären; rückgängig machen, wieder aufheben, widerrufen:
einen Auftrag, einen Antrag, eine Bestellung, eine Klage, Anzeige, eine Kündigung, Wortmeldung z.
6. <hat> wieder aus dem Verkehr ziehen, einziehen:
der Hersteller hat das neue Medikament wieder zurückgezogen.
7. <z. + sich; hat
a) sich nach hinten, in einer Rückwärtsbewegung irgendwohin entfernen:
die Schnecke zieht sich in ihr Haus zurück;
b) (bes. Militär) [um sich in Sicherheit zu bringen] eine rückwärtige Position beziehen:
die Freiheitskämpfer haben sich [auf ihr eigenes Territorium, hinter den Fluss, in die Berge] zurückgezogen;
Ü sie zieht sich auf den Standpunkt zurück, sie habe keine andere Wahl gehabt;
c) sich irgendwohin begeben, um allein, ungestört zu sein:
ich zog mich [zum Arbeiten] in mein Zimmer zurück;
das Gericht zieht sich zur Beratung zurück;
sich ins Privatleben z.;
d) aufhören (an etw.) teilzunehmen; (etw.) aufgeben:
sich aus der Politik, von der Bühne, von der Lehrtätigkeit z.;
e) sich (von jmdm.) absondern, den Kontakt (mit jmdm.) aufgeben:
sich von den Menschen, seinen Freunden z.
8. <ist> wieder dorthin ziehen, wo man schon einmal gewohnt hat:
sie will wieder [nach Köln] z.

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zu|rụ̈ck|zie|hen <unr. V.>: 1. <hat> a) wieder an den Ausgangspunkt, an seinen [früheren] Platz ziehen: den Karren [in den Schuppen] z.; sie zog mich [auf den Gehsteig, ins Zimmer] zurück; b) nach hinten ziehen: wir müssen den Schrank [ein Stück] z.; sie zog ihre Hand zurück; Vorsichtig zieht er die Vorhaut zurück (Neutzling, Herzkasper 26). 2. zur Seite ziehen <hat>: er zog den Riegel, die Gardine zurück. 3. ein Grund sein für den Wunsch, den Entschluss, irgendwohin zurückzukehren <hat>: das Klima zieht ihn immer wieder nach Italien zurück; <unpers.:> es zieht mich zu ihr, dorthin zurück. 4. zurückbeordern, wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren lassen <hat>: der Einsatzleiter zog die Wasserwerfer zurück; einen Botschafter [aus einem Land] z.; einen Posten z.; der König soll seine Truppen [aus der Provinz] z. 5. für nichtig, für nicht mehr gültig erklären; rückgängig machen, wieder aufheben, widerrufen <hat>: einen Auftrag, einen Antrag, eine Bestellung, eine Klage, Anzeige, eine Kündigung, Wortmeldung z.; Schnell, denk ich, zieh ich den Satz zurück, aber statt den Satz zurückzuziehen, sage ich noch einmal: »Ja, ich ziehe aus.« (Hofmann, Fistelstimme 128); Im neuen Prozess stellte sich heraus, dass der Staatsanwalt die im Vorjahr diskutierten Anklagepunkte zurückgezogen hatte (Bund 11. 10. 83, 32); nun ziehe der Enkel des Komponisten die Rechte zurück, weil der Regisseur ihm nicht gefalle (NJW 19, 1984, 1080); seine Kandidatur z. (erklären, dass man doch nicht kandidiert). 6. wieder aus dem Verkehr ziehen, einziehen <hat>: der Hersteller hat das neue Medikament wieder zurückgezogen. 7. <z. + sich; hat a) sich nach hinten, in einer Rückwärtsbewegung irgendwohin entfernen: die Schnecke zieht sich in ihr Haus zurück; b) (bes. Milit.) [um sich in Sicherheit zu bringen] eine rückwärtige Position beziehen: der Feind hat sich [auf sein eigenes Territorium, hinter den Fluss, in die Berge] zurückgezogen; Ü sie zieht sich auf den Standpunkt zurück, sie habe keine andere Wahl gehabt; Wo der Sachverhalt ... falsch dargestellt ist, kann der Kritiker sich nicht darauf z., er habe seine Äußerung nur polemisch überzogen (NJW 19, 1984, 1103); c) sich irgendwohin begeben, um allein, ungestört zu sein: ich zog mich [zum Arbeiten] in mein Zimmer zurück; Im Herbst zieht man sich ins Haus zurück (Kempowski, Zeit 222); Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück (Ziegler, Labyrinth 311); Eine Partei des demokratischen Sozialismus kann sich doch nicht hinter verschlossene Türen z. (Freie Presse 3. 1. 90, 3); Ü sich ins Privatleben z.; sich in sich selbst z. (sich abkapseln u. sich nur noch mit sich selbst beschäftigen); d) aufhören (an etw.) teilzunehmen; (etw.) aufgeben: sich aus der Politik, von der Bühne, von der Lehrtätigkeit z.; Ich möchte mich auf möglichst elegante Art aus dem Showgeschäft z. (Freizeitmagazin 10, 1978, 14); e) sich (von jmdm.) absondern, den Kontakt (mit jmdm.) aufgeben: sich von den Menschen, seinen Freunden z.; um auf diese Weise zu vermeiden, dass er sich weiter von ihr zurückziehe (Mayröcker, Herzzerreißende 60). 8. wieder dorthin ziehen, wo man schon einmal gewohnt hat <ist>: er will wieder [nach Köln] z.

Universal-Lexikon. 2012.