(für etwas) geradestehen; verbürgen; Sorge tragen; (für etwas) die Verantwortung übernehmen; garantieren; versprechen; sorgen; zusichern; sicherstellen
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ge|währ|leis|ten [gə'vɛ:ɐ̯lai̮stn̩], gewährleistete, gewährleistet <tr.; hat:dafür sorgen, dass etwas so ist, verläuft wie erwartet, angegeben:
jmds. Sicherheit gewährleisten; das Gesetz gewährleistet den Gemeinden dieses Recht.
Syn.: bürgen für, einstehen für, ↑ garantieren, geradestehen für, sich verbürgen für, ↑ sicherstellen, ↑ verbürgen.
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ge|währ|leis|ten auch: Ge|währ leis|ten 〈V. tr.; hat〉 verbürgen, sichern ● für jmdn. \gewährleisten; der Erfolg, die Sicherheit ist gewährleistet
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ge|währ|leis|ten <sw. V.; hat:
dafür sorgen, eine Gewähr dafür sein, dass etw. sichergestellt, nicht gefährdet ist:
alles tun, um die Einbringung der Ernte, die Sicherheit des Lebens, einen reibungslosen Übergang zu g.;
das Gesetz gewährleistet den Gemeinden dieses Recht.
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ge|währ|leis|ten <sw. V.; hat: dafür sorgen, eine Gewähr dafür sein, dass etw. sichergestellt, nicht gefährdet ist: alles tun, um die Einbringung der Ernte, die Sicherheit des Lebens, einen reibungslosen Übergang zu g.; Man legt höchstens einen Luftröhrenschnitt an, um die ... Sauerstoffzufuhr zu g. (Sebastian, Krankenhaus 10); Heute gewährleistet Art. 28 II GG den Gemeinden das Recht, „alle Angelegenheiten ... in eigener Verantwortung zu regeln“ (Fraenkel, Staat 160).
Universal-Lexikon. 2012.