aufsaugen; rezipieren; aufnehmen; adoptieren; annehmen; auf sich nehmen; (dafür) aufkommen; (Verantwortung/Risiko) tragen; antreten (Amt); überfordern; zu viel sein; überlasten; (sich) zuviel zumuten
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über|neh|men [y:bɐ'ne:mən], übernimmt, übernahm, übernommen:1. <tr.; hat
a) als Nachfolger in Besitz, in Verwaltung nehmen, weiterführen:
sie hat inzwischen das Geschäft, die Praxis [ihres Vaters] übernommen; er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung; die Küche haben wir vom Vormieter übernommen.
b) von einem andern nehmen und für eigene Zwecke verwenden:
Gedanken, Ideen, Methoden [von jmdm.] übernehmen; eine Textstelle wörtlich übernehmen; das deutsche Fernsehen hat diese Sendung vom britischen Fernsehen übernommen.
Syn.: ↑ zitieren.
2. <tr.; hat
a) (etwas, was einem übertragen wird) annehmen und sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen:
eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] übernehmen; ein Amt, einen Posten, einen Auftrag, die Aufsicht [über etwas], die Leitung, die Verteidigung des Angeklagten, die Titelrolle übernehmen; Regierungsverantwortung übernehmen (sich an der Regierung beteiligen); er übernahm die Kosten für ihren Aufenthalt (kam dafür auf).
Syn.: auf sich nehmen.
b) als Funktionsverb: die Verantwortung für etwas übernehmen (etwas verantworten); die Verpflichtung zu etwas übernehmen (sich zu etwas verpflichten); keine Garantie, Gewähr für etwas übernehmen (etwas nicht garantieren, gewährleisten); keine Haftung für etwas übernehmen (für etwas nicht haften); die Bürgschaft für etwas, jmdn. übernehmen (für etwas, jmdn. bürgen).
3. <+ sich>
a) sich etwas vornehmen, dem man seinen (körperlichen, geistigen, finanziellen o. ä.) Kräften nach nicht gewachsen ist:
mit dieser Arbeit, Aufgabe habe ich mich übernommen; er hat sich mit dem Hausbau finanziell übernommen (seine Mittel überzogen).
Syn.: sich ↑ überschätzen.
b) so viel von sich selbst verlangen, dass die Kräfte versagen:
sie hat sich beim Umzug, bei der Klettertour übernommen; übernimm dich nur nicht!
Syn.: sich zu viel zumuten, sich ↑ überanstrengen.
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über||neh|men 〈V. tr. 187; hat; umg.〉 (sich) etwas \übernehmen sich mit etwas bedecken, sich etwas umhängen ● einen Mantel, einen Schal \übernehmen
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über|neh|men 〈V. 187; hat〉
I 〈V. tr.〉 etwas \übernehmen
1. annehmen, zu sich, an sich nehmen, in Empfang nehmen
4. zur eigenen Sache machen (Pflicht, Verantwortung)
● würden Sie es \übernehmen, die Blumen, Eintrittskarten zu besorgen? ● Angestellte (von einem anderen Betrieb) \übernehmen von nun an im eigenen B. beschäftigen; das Kommando, den Befehl \übernehmen von nun an den B., das K. haben; die Kosten \übernehmen bezahlen; eine Meinung, ein System \übernehmen sich zu eigen machen, annehmen, von nun an selbst anwenden bzw. vertreten; er hat nach dem Tod seines Vaters dessen Praxis übernommen er führt sie seitdem; eine Sendung \übernehmen 〈Rundfunk〉 dasselbe senden wie ein anderer Sender ● eine Textstelle wörtlich (in die eigene Arbeit) \übernehmen wiedergeben, abschreiben
II 〈V. refl.; umg.〉 sich \übernehmen
1. sich zu sehr anstrengen
2. sich zu viel aufbürden, zumuten
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1über|neh|men <st. V.; hat:
1. (ugs.) sich über die Schulter[n] hängen:
sie hat die Tasche übergenommen.
2. (Seemannsspr.)
a) (Wasser) infolge hohen Seegangs an Deck bekommen:
das Schiff nahm haushohe Seen über;
b) (seltener) an Bord nehmen, ↑ 2übernehmen (2 b):
wir nahmen die Fracht über.
2über|neh|men <st. V.; hat:
1.
a) etw., was jmdm. übergeben wird, entgegennehmen:
den Staffelstab ü.;
Waren ü.;
b) als Nachfolger in Besitz, Verwaltung nehmen, weiterführen:
sie hat das Geschäft [ihres Vaters] übernommen;
er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung;
die Küche haben wir vom Vormieter übernommen;
den Konkurrenten feindlich ü. (ihn gegen dessen Willen durch Kauf der Aktienmehrheit o. Ä. in seinen Besitz bringen);
c) etw., was jmdm. angetragen, übertragen wird, annehmen u. sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen:
eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] ü.;
der Kopilot übernahm das Steuer;
ein Amt, einen Auftrag, die Aufsicht [über etw.], den Vorsitz, die Leitung, das Kommando, eine Patenschaft, eine Vertretung, die Titelrolle ü.;
das Innenministerium ü. (Innenminister werden);
Regierungsverantwortung ü. (sich an der Regierung beteiligen);
die Kosten für etw. ü. (dafür aufkommen);
ich übernehme es, die Eintrittskarten zu besorgen;
<häufig verblasst:> die Haftung für etw. ü. (für etw. haften);
die Garantie für etw. ü. (etw. garantieren);
die Bürgschaft für etw., jmdn. ü. (für etw., jmdn. bürgen);
die Verantwortung für etw. ü. (etw. verantworten);
die Verpflichtung zu etw. ü. (sich zu etw. verpflichten).
2.
a) von einer anderen Stelle zu sich nehmen u. bei sich [in einer bestimmten Funktion] eingliedern, einstellen; als neues Mitglied aufnehmen:
Lehrerinnen in den Schuldienst ü.;
die Angestellten werden von der neuen Firma übernommen;
b) (Seemannsspr.) an Bord nehmen:
Passagiere, Proviant ü.
3. etw. von jmd. anderem verwenden:
Ideen, Methoden [von jmdm.] ü.;
eine Textstelle wörtlich ü.
4. <ü. + sich> sich zu viel zumuten; sich überanstrengen:
sie hat sich bei der Klettertour übernommen;
übernimm dich nur nicht!;
sich mit etw. finanziell ü. (seine Mittel überziehen).
5. (österr. ugs.) übertölpeln.
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über|neh|men <st. V.; hat: 1. (ugs.) sich über die Schulter[n] hängen: sie hat die Tasche übergenommen; Ravic nahm seinen Bademantel über (Remarque, Triomphe 443). 2. (Seemannsspr.) a) (Wasser) infolge hohen Seegangs an Deck bekommen: das Schiff nahm haushohe Seen über; b) (seltener) an Bord nehmen, übernehmen: (2 b) Wir nahmen eine Spendenfracht über (Lenz, Spielverderber 170).
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über|neh|men <st. V.; hat: 1. a) etw., was jmdm. übergeben wird, entgegennehmen: das Staffelholz ü.; eine Warensendung ü.; b) als Nachfolger in Besitz, Verwaltung nehmen, weiterführen: er hat die Praxis, das Geschäft [seines Vaters] übernommen; er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung; die Küche haben wir vom Vormieter übernommen; Das Mädchen, das er geheiratet hat, hat ein kleines Anwesen von ihren Eltern übernommen (Wimschneider, Herbstmilch 142); Als Mechelke Pleite machte und Gellert die Konkursmasse übernahm (Bieler, Bonifaz 152); der Konzern hatte mehrfach versucht, seinen Konkurrenten feindlich zu ü. (ihn gegen dessen Willen, durch Kauf der Aktienmehrheit o. Ä., in seinen Besitz zu bringen); c) etw., was jmdm. angetragen, übertragen wird, annehmen u. sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen: eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] ü.; der Kopilot übernahm das Steuer; ein Amt, einen Auftrag, die Aufsicht [über etw.], den Vorsitz, die Führung, die Leitung, das Kommando, den Oberbefehl, eine Patenschaft, eine Vormundschaft, eine Vertretung, die Verteidigung des Angeklagten, die Titelrolle ü.; das Innenministerium ü. (Innenminister werden); Regierungsverantwortung ü. (sich an der Regierung beteiligen); er übernahm die Kosten für ihren Aufenthalt (kam dafür auf); Meine Frau übernahm das Geschirrwaschen (Frisch, Stiller 488); Die EBS-Verbrennungsanlage sollte dann den Abfall aus Wien ... und Kärnten ü. (Salzburger Nachr. 17. 2. 86, 2); ich übernehme es, die Eintrittskarten zu besorgen; der Boss hat den Schaden übernommen (hat sich bereit erklärt, dafür aufzukommen; Frisch, Montauk, 132); <häufig verblasst:> die, keine Haftung für etw. ü. (für etw. [nicht] haften); die, keine Garantie, Gewähr für etw. ü. (etw. [nicht] garantieren, gewährleisten); die Bürgschaft für etw., jmdn. ü. (für etw., jmdn. bürgen); die Verantwortung für etw. ü. (etw. verantworten); die Verpflichtung zu etw. ü. (sich zu etw. verpflichten). 2. a) von einer anderen Stelle zu sich nehmen u. bei sich [in einer bestimmten Funktion] eingliedern, einstellen; als neues Mitglied aufnehmen: die Mutterfirma übernahm die Angestellten der aufgelösten Tochterfirma; Deshalb wird er nur als angestellter Lehrer ... in den Schuldienst übernommen (NJW 19, 1984, 1130); b) (Seemannsspr.) an Bord nehmen: Passagiere, eine Ladung, Proviant ü.; noch in der gleichen Nacht übernahmen einige Boote Kohlen (Ott, Haie 124). 3. etw. von jmd. anderem verwenden: Gedanken, Ideen, Methoden [von jmdm.] ü.; eine Textstelle wörtlich ü.; das deutsche Fernsehen hat diese Sendung vom britischen Fernsehen übernommen; Ich übernahm die Regeln ..., ohne viel über sie nachzudenken (Stern, Mann 86); Korrigieren Sie eine übernommene Meinung (Augsburger Allgemeine 10./11. 6. 78, 43); Zahlreiche andere Anatomen und Histologen haben diese Betrachtungsweise übernommen (Medizin II, 26); In Deutschland wird die Gotik allmählich von Frankreich übernommen (Bild. Kunst III, 22). 4. <ü. + sich> sich zu viel zumuten; sich überanstrengen: sie hat sich beim Umzug, bei der Klettertour, beim Arbeiten übernommen; übernimm dich nur nicht!; er hat sich mit dem Hausbau finanziell übernommen (seine Mittel überzogen); in Ratingen bei Düsseldorf hat sich der Clubvorstand mit seiner Edelanlage übernommen; jedes Mitglied musste mehrere Tausend Mark nachschießen (Woche 28. 3. 97, 39). 5. a) (österr. ugs.) übertölpeln; b) (veraltend) ↑übermannen (1).
Universal-Lexikon. 2012.