Rụ̈ck|kauf 〈m. 1u〉 Kauf bereits verkaufter Waren durch den Verkäufer; Sy Wiederkauf
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Rụ̈ck|kauf, der:
1. (Kaufmannsspr.) Wiederkauf.
2. (Versicherungsw.) (bei der Lebensversicherung) Abfindung des Versicherungsnehmers bei der vorzeitigen Auflösung des Versicherungsvertrags.
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Rückkauf,
1) Bankwesen: Pensionsgeschäft.
2) bürgerliches Recht: der Wiederkauf.
3) Versicherungswesen: in der Lebensversicherung die Abfindung des Versicherungsnehmers bei vorzeitiger Auflösung (Kündigung, Rücktritt) des Versicherungsvertrags. Der Rückkaufwert richtet sich nach dem Deckungskapital und ist in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss geringer als die Summe der gezahlten Prämien.
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Rụ̈ck|kauf, der: 1. (Kaufmannsspr.) Wiederkauf. 2. (Versicherungsw.) (bei der Lebensversicherung) Abfindung des Versicherungsnehmers bei der vorzeitigen Auflösung des Versicherungsvertrags.
Universal-Lexikon. 2012.