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Auflösung
Demontage; Zersplitterung; Zertrennung; Zerteilung; Zerfall; Abbruch; Zerrüttung; Abbau; Zerlegung; Rückbau; Aufhebung; Widerruf; Beendigung; Zurücknahme; Erlass; Ausgang (eines Konfliktes); Rasterung; Granularität; Antwort; Ergebnis; Lösung; Stilllegung; Abwicklung; Liquidation; Abschaffung; Beseitigung; Annullierung; Streichung; Einstellung

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Auf|lö|sung ['au̮flø:zʊŋ], die; -, -en:
1. das Auflösen, Aufgelöstwerden, Sichauflösen:
die Auflösung des Rätsels war leicht.
2. Wert, der angibt, aus wie vielen Bildpunkten ein digitales Foto besteht:
ich suche eine Kamera mit einer möglichst hohen Auflösung.

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Auf|lö|sung 〈f. 20
1. das Auflösen
2. Lösung, Klärung, Beendigung, Außerkraftsetzung
3. Zerfall
4. = Auflösungsvermögen
● die \Auflösung des Rätsels steht auf S. 90; das Heer war in voller \Auflösung begriffen in voller Unordnung (der Flucht)

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Auf|lö|sung , die; -, -en <Pl. selten>:
1.
a) das ↑ Sichauflösen (1 b):
die A. der Nebelfelder;
der Körper des Toten ist schon in A. begriffen (beginnt schon zu verwesen);
b) das ↑ Sichauflösen (3 b):
so führte diese Gewohnheit zu einer A. jeder wirklichen Tradition;
c) das ↑ Aufgelöstsein (a):
in einem Zustand völliger A. betrat sie das Zimmer.
2. das Auflösen (3 a):
die A. einer Institution, eines Verhältnisses, einer Form.
3. das Auflösen (4):
die A. der Gleichung, des Geheimnisses;
die A. (Lösung) des Rätsels finden Sie auf Seite 27.
4. (Musik) das Auflösen (5).
5. (Optik, Fotogr.) das Auflösen (6):
diese Aufnahmen zeigen eine bessere A. von Einzelheiten.

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I
Auflösung,
 
1) Fernerkundung: Maß für die Größe der Bildelemente an der Erdoberfläche, für die getrennt Messwerte aufgezeichnet werden; insbesondere in der Fernerkundung von Satelliten aus dient die Kantenlänge eines quadratischen Bildelementes (Pixel) zur Kennzeichnung der Leistungsfähigkeit eines Sensors.
 
 2) Fotografie: Auflösungsvermögen.
 
 3) Messtechnik: das Trennen von zeitlich, räumlich, frequenzmäßig, energiemäßig oder auf einen anderen Parameter (z. B. die Masse von Atomen) bezogenen dicht beieinander liegenden Signalen, sodass sie noch als Einzelergebnisse registriert werden können.
 
 4) Metrik: der Ersatz einer Länge beziehungsweise Hebung durch zwei Kürzen beziehungsweise Senkungen.
 
 5) Musik: in der Harmonielehre sowohl das Fortschreiten von einem dissonanten Akkord zu einem konsonanten Akkord als auch von einer Dominante in die Tonika oder von einem alterierten Akkord in den Zielakkord.
 
 6) Optik: das Trennen nahe beieinander liegender Details eines Objekts bei der Abbildung mit einem optischen System, sodass sich diese im Bild deutlich unterscheiden (Auflösungsvermögen).
 
 7) Parlamentsrecht: die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode einer aus Wahlen hervorgegangenen Volksvertretung, besonders als äußerste Regierungsmaßnahme gegen ein in Konflikt mit der Regierung geratenes Parlament. In der Regel besteht bei der Auflösung die Pflicht, binnen bestimmter Frist eine Neuwahl der aufgelösten Körperschaft zu veranlassen. In Deutschland kann nur der Bundespräsident in eng begrenzten Ausnahmefällen (Art. 63 Absatz 4, Art. 68 GG) die Auflösung des Bundestages vornehmen (wenn dieser einen Kanzler einer Minderheitsregierung gewählt hat und der Gewählte die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder nicht erreicht hat oder der Bundestag eine Vertrauensfrage des Kanzlers negativ beantwortet hat); ein Recht zur Selbstauflösung besteht nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat aber den Weg einer von den (auch die Regierung tragenden) Parteien gewollten Auflösung durch »unechte« Verneinung der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers bei der Bundestagsauflösung 1983 gebilligt. In manchen Ländern kann die Auflösung des Landtags durch das Volk beschlossen werden (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin). In allen Ländern außer Baden-Württemberg ist auch die Selbstauflösung zulässig.
 
In Österreich kann der Bundespräsident den Nationalrat auflösen, aus dem gleichen Grund jedoch nur einmal. Der neu gewählte Nationalrat muss spätestens am hundertsten Tag nach der Auflösung zusammentreten. Vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode kann der Nationalrat durch einfaches Gesetz seine Auflösung beschließen (Art. 29 Bundes-Verfassungsgesetz). - Art. 120 Bundesverfassung sieht in der Schweiz die Auflösung der Bundesversammlung vor, wenn die Mehrheit der schweizerischen Stimmbürger eine Totalrevision der Verfassung wünscht.
 
 8) Poetik: besonders im Drama der mit der Katastrophe einsetzende letzte Teil der Handlung, der die bis dahin gesteigerten Verwicklungen klärt und die Entscheidung bringt; bei griechischen Dramatikern oft durch die Dazwischenkunft eines Gottes (»Deus ex Machina«) herbeigeführt.
 
II
Auflösung
 
[engl. resolution], Maß für die Detailgenauigkeit einer Darstellung. Da Abbildungen in der EDV stets durch ein rechteckiges Punktraster dargestellt werden, wird die Auflösung mithilfe der Anzahl der Rasterpunkte ausgedrückt. Je feiner das Raster, bzw. je mehr Punkte eine bestimmte Flächeneinheit darstellen, desto höher ist die Detailgenauigkeit und damit die Auflösung.
 
- Bei Druckern versteht man unter der Auflösung die Anzahl der (Druck-)Punkte pro Zoll (engl. dots per inch, dpi). Beispielsweise stehen bei einer Auflösung von 300 dpi 300 × 300 Punkte für ein Quadrat von einem Zoll Seitenlänge zur Verfügung, was eine für alltägliche Ansprüche ausreichende Druckqualität ergibt. Gleichwertig zu 300 dpi kann auch 300 × 300 dpi geschrieben werden. 600 dpi entsprechen einer guten Druckqualität für Text, bei 1200 dpi beginnt die Fotosatzqualität. Manche Drucker erzielen konstruktionsbedingt in einer Richtung eine größere Detailgenauigkeit als in der dazu senkrechten, z. B. 1200 dpi in der Vertikalen und 600 dpi in der Horizontalen. Dann wird die Auflösung als Produkt der Einzelauflösungen angegeben, also z. B. 1200 × 600 dpi.
 
- Scanner werden bezüglich der Auflösung wie Drucker behandelt. Die Anzahl der Bildsensoren (CCD) pro Zoll in der Sensorleiste bestimmt die Auflösung in der einen Richtung, für die andere Richtung ist die Schrittweite maßgeblich, mit der sich die Sensorleiste über die Vorlage bewegt, ausgedrückt in der Anzahl der Schritte pro Zoll oder, da mit der Sensorleiste praktisch immer eine ganze Zeile vorgerückt wird, in Zeilen pro Zoll (engl. lines per inch, lpi). Die Auflösung muss daher nicht in beiden Richtungen gleich sein. Für gewöhnliche Anwendungen gelten Auflösungen zwischen 300 dpi und 600 dpi als ausreichend. Die Hersteller unterscheiden noch zwischen optischer und interpolierter Auflösung. Dabei ist die optische Auflösung die durch das verwendete optische System und sonstige Hardware erzielte Auflösung (also die reale Auflösung), die interpolierte Auflösung ist höher und wird durch Errechnen von Zwischenpunkten erreicht.
 
- Bei Bildschirmen bezeichnet die Auflösung das Produkt der Bildpunkte (Pixel) pro Zeile und Spalte. Gebräuchliche Auflösungen sind z. B. 800 × 600 (mittlere Auflösung), 1024 × 768 (gute Auflösung), 1280 × 1024 (hohe Auflösung). Da die Bildpunkte vertikal und horizontal gleichmäßig angeordnet sind, ist die Detailgenauigkeit in beiden Richtungen gleich. Der Abstand der Bildpunkte voneinander schwankt bei konstanter Auflösung je nach der Größe eines Bildschirms: So bedeutet eine Auflösung von 800 × 600 bei einem 15-Zoll-Bildschirm, dass die Bildpunkte 0,36 mm voneinander entfernt sind, während ihr Abstand bei einem 21-Zoll-Bildschirm rund 0,5 mm beträgt. Ein Röhrenbildschirm wird üblicherweise nicht mit der höchstmöglichen Auflösung betrieben, die eingestellte Auflösung richtet sich hauptsächlich nach der Leistungsfähigkeit der Grafikkarte und den Bedürfnissen des Anwenders. Bei einem LCD- oder TFT-Bildschirm dagegen ist es üblich, mit der Maximalauflösung zu arbeiten, die sich aus der Anzahl der LCD- bzw. TFT-Zellen ergibt..
 
- Bei Digitalkameras wird die Auflösung noch einfacher als bei Bildschirmen durch die Anzahl der Bildelemente (Pixel, jeder Pixel entspricht einem CCD-Bildsensor) angegeben. Inzwischen erzielen relativ preiswerte Digitalkameras so hohe Auflösungen (über 4 Mio. Pixel), dass sie ernste Konkurrenten zu herkömmlichen Kameras darstellen.
 
 
TIPP:
 
Bei LCD- bzw. TFT-Bildschirmen sollte die eingestellte Bildschirmauflösung der Anzahl der physikalisch vorhandenen Bildpunkte entsprechen. Andere Werte für die Bildschirmauflösung werden durch Interpolation errechnet, was in der Regel zu einer deutlichen Verschlechterung der Bildqualität führt.

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Auf|lö|sung, die; -, -en <Pl. selten>: 1. a) das Sichauflösen (1 b): die A. der Nebelfelder; der Körper des Toten ist schon in A. begriffen (beginnt schon zu verwesen); Er ... hielt ihm die sittliche A. vor, der seine Klasse sichtlich entgegengehe (H. Mann, Unrat 97); b) das Sichauflösen (3 b): so führte diese Gewohnheit zu einer A. jeder wirklichen Tradition (Thieß, Reich 237); c) das Aufgelöstsein (a): Sie erreichte das Bridgezimmer in einem Zustand völliger A. (Baum, Paris 17); Trauer um den gerade verstorbenen Vater. Während Maria in einem Zustand nahe der A. ist, ... (Woche 14. 11. 97, 48). 2. das Auflösen (3 a): die A. einer Institution, eines Verhältnisses; Die afrikanischen Bildhauer haben eine größere Tendenz zur A. der Form (Bild. Kunst I, 15). 3. das Auflösen (4): die A. der Gleichung macht mir große Mühe; wir sind der A. dieses Geheimnisses schon recht nahe; die A. (Lösung) des Rätsels finden Sie auf Seite 27. 4. (Musik) das Auflösen (5). 5. (Optik, Fot.) das Auflösen (6): Diese Aufnahmen zeigen eine ... bessere A. von Einzelheiten (Kosmos 3, 1965, 118).

Universal-Lexikon. 2012.