Schịld|bür|ger 〈m. 3; fig.〉 jmd., der eine törichte Handlung begeht [urspr. (16. Jh.) wohl als Spottname „mit einem Schild bewaffneter Bürger“, später auf die Einwohner des sächs. Städtchens Schilda (Schildau?) bezogen, die Helden eines Schwankbuches des 16. Jh.]
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Schịld|bür|ger, der <meist Pl.> [urspr. wohl = mit Schild bewaffneter Bürger (vgl. ↑ Spießbürger), dann auf die Einwohner des sächs. Städtchens Schilda(u) bezogen, die Helden eines bekannten Schwankbuches des 16. Jh.s] (abwertend):
jmd., der durch sein törichtes, engstirniges Verhalten u. Handeln bewirkt, dass bei bestimmten Vorhaben deren eigentlicher Zweck in ärgerlicher Weise verfehlt wird.
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Schildbürger,
die durch einfältiges Handeln und Schwänke bekannt gewordenen Bürger der fiktiven Stadt Schilda (dem heutigen Schildau bei Torgau zugeschrieben). Das 1598 erschienene Volksbuch »Die Schildbürger« ist eine Bearbeitung des Lalebuchs. Schildbürgerstreich wird in der Umgangssprache eine Handlung genannt, die trotz großen Aufwands ihren Zweck verfehlt (so wie die Schildbürger versuchten, in Säcken Licht in ihr neues Rathaus zu tragen, weil sie vergessen hatten, Fenster einzubauen).
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Schịld|bür|ger, der <meist Pl.> [urspr. wohl = mit Schild bewaffneter Bürger (vgl. ↑Spießbürger), dann auf die Einwohner des sächs. Städtchens Schilda(u) bezogen, die Helden eines bekannten Schwankbuches des 16. Jh.s] (abwertend): jmd., der durch sein törichtes, engstirniges Verhalten u. Handeln bewirkt, dass bei bestimmten Vorhaben deren eigentlicher Zweck in ärgerlicher Weise verfehlt wird: Der Bauherr ... hat inzwischen Angst gekriegt. Weil die S. in Europas größter Bierstadt versäumt haben, mit ihm einen Vertrag zu schließen, stehen sie nun blöd da: Geld weg, Bibliothek weg (Zeit 13. 12. 96, 46).
Universal-Lexikon. 2012.