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Schuldknechtschaft
Schụld|knecht|schaft 〈f. 20; unz.; in der Antike u. im MA〉 Leibeigenschaft eines leistungsunfähigen Schuldners

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Schuldknechtschaft,
 
im römischen und germanischen Recht eine Form der Zwangsvollstreckung gegen zahlungsunfähige Schuldner, durch die diese ihre Rechtsfähigkeit verloren und Sklaven wurden. Ursprünglich war der Schuldner der Willkür des Gläubigers ausgesetzt (dauernde Schuldknechtschaft, Verkauf durch den Gläubiger), später entstand ein Dienstverhältnis unter Wahrung der persönlichen Freiheit des Schuldners (abdienende Schuldknechtschaft). Die Schuldknechtschaft entwickelte sich zur Schuldhaft, die dem Gläubiger die Arbeitskraft des Schuldners nicht mehr zur Verfügung stellte.
 

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Schụld|knecht|schaft, die (hist.): auf Gerichtsurteil od. freiwilliger Eingehung beruhende Knechtschaft eines zahlungsunfähigen Schuldners.

Universal-Lexikon. 2012.