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Schuld|ner ['ʃʊldnɐ], der; -s, -, Schuld|ne|rin ['ʃʊldnərɪn], die; -, -nen:Person, die einer anderen etwas, besonders Geld, schuldet:
die Banken gingen rücksichtslos gegen die säumigen Schuldner vor.
Zus.: Hauptschuldner, Hauptschuldnerin, Mitschuldner, Mitschuldnerin.
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Schụld|ner 〈m. 3〉 jmd., der einem anderen eine Leistung schuldet, bes. Geld ● Sie haben so viel für mich getan, ich werde immer Ihr \Schuldner sein; ein säumiger, unzuverlässiger \Schuldner
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Schụld|ner, der; -s, - [mhd. schuldenære, ahd. sculdenāre]:
jmd., der einem anderen etw., bes. Geld, schuldet.
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Schuldner,
lateinisch Debitor, die aus einem Schuldverhältnis verpflichtete Person, im Gegensatz zum Gläubiger; nach der ab 1. 1. 1999 geltenden Insolvenzordnung derjenige, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist (bisher Gemeinschuldner).
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Schụld|ner, der; -s, - [mhd. schuldenære, ahd. sculdenāre]: a) jmd., der einem anderen etw., bes. Geld, schuldet: Die Banken gingen rücksichtslos gegen die säumigen S. vor (Niekisch, Leben 166); ∙ b) Gläubiger: Was ist er Ihnen schuldig? Wem ist er mehr schuldig? Bringen Sie mir alle seine S. Hier ist Geld (Lessing, Minna II, 2).
Universal-Lexikon. 2012.