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Initiative
Kampagne; Maßnahme; Aktion; Schritte; Entschlusskraft

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In|i|ti|a|ti|ve [inits̮i̯a'ti:və], die; -, -n:
a) von Entschlussfreudigkeit geprägter Antrieb zum Handeln:
etwas aus eigener Initiative tun; die Initiative ergreifen (eine Sache in die Hand nehmen; zu handeln beginnen).
Syn.: Aktivität, Energie, Entschlossenheit, Tatkraft, Wille.
Zus.: Eigeninitiative, Privatinitiative.
b) Zusammenschluss von Bürgern, Verbänden, Vereinen, Firmen und/oder öffentlichen Einrichtungen, um ein gemeinsames [großes] Ziel zu erreichen:
eine private, unternehmerische, europäische, parteiübergreifende Initiative; eine Initiative starten, gründen, unterstützen; sich einer Initiative anschließen.

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In|i|ti|a|ti|ve 〈[-tsja-] f. 19
I 〈unz.〉
1. Entschlusskraft, Unternehmungsgeist
2. der erste Schritt zu einer Handlung, Fähigkeit, aus eigenem Antrieb zu handeln
● die \Initiative ergreifen; er hat (keine) \Initiative; auf \Initiative des Vorstandes; aus eigener \Initiative handeln; durch die \Initiative des Abteilungsleiters gab es eine Gehaltserhöhung
II 〈zählb.〉
1. lockere (private) Vereinigung zur Durchsetzung bestimmter (politischer) Forderungen (Bürger\Initiative)
2. 〈schweiz.〉 Volksbegehren
[→ initiativ]

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In|i|ti|a|ti|ve , die; -, -n [frz. initiative, zu: initier < lat. initiare, initiieren]:
1.
a) erster tätiger Anstoß zu einer Handlung; erster Schritt bei einem bestimmten Handeln:
politische -n;
die entscheidende I. in dieser Angelegenheit ging von ihr aus;
[in einer Sache] die I. ergreifen (den ersten Schritt tun, etw. in die Wege leiten);
sie hat mir die I. überlassen;
das geht auf private I. zurück;
etwas aus eigener I. tun;
b) <o. Pl.> Entschlusskraft; Unternehmungsgeist:
I. entfalten;
dies ist seiner I. zu verdanken;
c) Fähigkeit, aus eigenem Antrieb zu handeln:
sie hat, besitzt I.
2. Zusammenschluss von Bürgern, Verbänden, Vereinen, Firmen und/oder öffentlichen Einrichtungen zur Erreichung eines gemeinsamen [größer angelegten] Ziels:
eine private, unternehmerische, europäische, parteiübergreifende I.;
gegen den geplanten Bau des Atomkraftwerks haben sich mehrere -n gebildet.
3. (Parlamentsspr.) [Recht auf] das Einbringen von Gesetzesvorlagen.
4. (schweiz.) Begehren nach Erlass, Änderung od. Aufhebung eines Gesetzes od. Verfassungsartikels.

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Initiative
 
[französisch, zu lateinisch initiare »einführen«, »einweihen«] die, -/-n,  
 1) allgemein für: 1) der erste Schritt zu einer Handlung, erster tätiger Anstoß; 2) ohne Plural, Entschlusskraft, Unternehmungsgeist.
 
 2) Staatsrecht: Initiativrecht, das Recht, beim Gesetzgebungsorgan einen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen. In Deutschland haben das Initiativrecht die Bundesregierung, Abgeordnetengruppen (grundsätzlich Fraktionen oder 5 % der Abgeordneten) und der Bundesrat (Art. 76 GG). Für Haushalts- und Vertragsgesetz steht das Initiativrecht ausschließlich der Bundesregierung zu. Das GG kennt, anders als die Weimarer Reichsverfassung und einige Landesverfassungen, kein Initiativrecht des Volkes (Plebiszit, Volksbegehren). Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur Ausübung des Initiativrechts (Gesetzgebungsverfahren). - Mit dem Versuch einzelner Bürger oder einzelner Gruppen von Bürgern, über das Verbands- und Parteiwesen hinaus sich zur Durchsetzung bestimmter konkreter Interessen zusammenzuschließen, bildeten sich Bürgerinitiativen in großer Zahl.
 

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Ini|ti|a|ti|ve, die; -, -n [frz. initiative, zu: initier < lat. initiare, ↑initiieren]: 1. a) erster tätiger Anstoß zu einer Handlung; erster Schritt bei einem bestimmten Handeln: politische -n; die entscheidende I. in dieser Angelegenheit ging von ihr aus; [in einer Sache] die I. ergreifen (den ersten Schritt tun, etw. in die Wege leiten); er hat mir die I. überlassen; das geht auf private I. zurück; Darauf, ob der Fahrer aus eigener I. oder auf Aufforderung des Beifahrers hinfährt, kommt es nicht an (ADAC-Motorwelt 1, 1983, 14); b) <o. Pl.> Entschlusskraft; Unternehmungsgeist: I. entfalten; dies ist seiner I. zu verdanken; c) Fähigkeit, aus eigenem Antrieb zu handeln: er hat, besitzt I. 2. kurz für ↑Bürgerinitiative: gegen den geplanten Bau des Atomkraftwerks haben sich mehrere -n gebildet. 3. (Parl.) [Recht auf] das Einbringen von Gesetzesvorlagen. 4. (schweiz.) Begehren nach Erlass, Änderung od. Aufhebung eines Gesetzes od. Verfassungsartikels.

Universal-Lexikon. 2012.