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Seeherrschaft
See|herr|schaft 〈f. 20; unz.〉 Herrschaft, Überlegenheit auf dem Meer

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See|herr|schaft, die <o. Pl.>:
auf den Besitz einer überlegenen [Kriegs]flotte gegründete Herrschaft (1), Kontrolle über das Meer u. bes. seine Wasserstraßen.

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Seeherrschaft,
 
durch Seekriegsmittel ausgeübte Kontrolle über die maritimen (v. a. interkontinentalen) Verbindungswege mit dem Ziel, diese für eigene militärische und wirtschaftliche Zwecke offen zu halten sowie dem Gegner ihre Nutzung zu verwehren. Seeherrschaft ist keine absolute, sondern eine relative machtpolitische Größe (das Meer kann nicht wie ein Territorium besetzt werden) und überdies in ihrer Ausprägung abhängig vom Durchsetzungsvermögen der führenden Seemacht.

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See|herr|schaft, die <o. Pl.>: auf den Besitz einer überlegenen [Kriegs]flotte gegründete ↑Herrschaft (1), Kontrolle über das Meer u. bes. seine Wasserstraßen.

Universal-Lexikon. 2012.