Leerschritt; Leerschlag; Leerzeichen; Entfernung; Distanz; Dauer; Zeitlang; Zeitspanne; Zeitintervall; Zeitdauer; Zeitabschnitt; Zeitdifferenz; Periode; Frist; Weile; Phase; Zeitraum; (zeitliches) Intervall; Spanne; Zeitabstand; Zeit
* * *
Ab|stand ['apʃtant], der; -[e]s, Abstände ['apʃtɛndə]:1.
a) räumliche Entfernung zwischen zwei Punkten:
die Autos hielten weiten Abstand.
Zus.: Sicherheitsabstand, Zeilenabstand.
b) Spanne zwischen zwei Zeitpunkten:
sie starteten in einem Abstand von zwei Stunden.
Zus.: Altersabstand, Zeitabstand.
2. <ohne Plural> Abfindung:
für die übernommenen Möbel hatte sie damals einen Abstand von 5 000 Euro gezahlt.
* * *
Ạb|stand 〈m. 1u〉
1. Entfernung
2. Zwischenraum
3. Fernhaltung
4. Zahlung für die Überlassung einer Sache
● von etwas od. jmdm. \Abstand halten in einer bestimmten Entfernung bleiben, Distanz wahren, sich jmdm. nicht zu sehr nähern; \Abstand wahren persönliche Distanz wahren, Vertraulichkeiten vermeiden ● in Abständen 〈räumlich〉 mit Zwischenräumen, 〈zeitlich〉 mit Pausen, nach u. nach; eine Wahl mit großem \Abstand gewinnen; von etwas \Abstand nehmen etwas nicht tun, auf etwas verzichten
* * *
Ạb|stand , der; -[e]s, Abstände:
1.
der A. beträgt 3 Meter;
der A. zwischen ihnen hatte sich verkleinert, vergrößert;
in 50 Meter A.;
über einen A. von sechs Metern hinweg;
Ü der soziale A. (die gesellschaftlichen Rangunterschiede);
☆ mit A. (weitaus, bei Weitem: sie war mit A. die Beste);
von etw. A. nehmen (geh.; etw. nicht tun, von etw. absehen, auf etw. verzichten);
b) Spanne zwischen zwei Zeitpunkten:
ein A. von 14 Sekunden;
der A. beträgt 6 Minuten;
jmdn. in regelmäßigen Abständen besuchen;
mit einem deutlichen A. von zwei Sekunden siegen;
es fehlt ihm noch der innere A. zu den Ereignissen (es ist noch nicht genug Zeit verstrichen, die ihm eine klarere, ruhigere Beurteilung der Ereignisse erlaubte).
den gebührenden A. wahren;
er kann nicht genügend A. halten.
3. (ugs.) Abstandssumme, Abfindung:
einen A. zahlen, verlangen.
* * *
Abstand,
1) Mathematik: im engeren Sinn die Entfernung zweier Punkte P und Q einer Ebene (kartesische Koordinaten x, y ) oder des gewöhnlichen dreidimensionalen Raumes (kartesische Koordinaten x, y, z ), d. h. die Länge d ihrer Verbindungsstrecke P̅Q̅; die analytische Geometrie liefert bei Ebenenpunkten und
bei Raumpunkten. Daneben kennt die Elementargeometrie den Abstand eines Punktes von einer Geraden oder Ebene als Länge l des von ihm auf die Gerade oder Ebene gefällten Lotes, den Abstand zweier paralleler Geraden oder Ebenen als Länge des Lotes von einem beliebigen Punkt der einen Gerade oder Ebene auf die andere und den Abstand zweier windschiefer Geraden als Länge der Strecke, die auf beiden Geraden senkrecht steht. Im weiteren Sinn wird als euklidischer Abstand d (x, x ') zweier durch die Vektoren x = (x1, x2,.. ., xn) und x ' = (x '1, x '2,.. ., x 'n ) gegebener Punkte eines n -dimensionalen euklidischen Raumes der Ausdruck (Betrag)
bezeichnet, noch allgemeiner als Abstand zweier Elemente (Punkte) x und x ' eines metrischen Raumes die ihnen durch dessen Metrik zugeordnete nichtnegative reelle Zahl d (x, x '), die im Fall des n-dimensionalen euklidischen Raumes durch den obigen Ausdruck gegeben ist. Unter dem Abstand zweier Punktmengen M1 und M2 versteht man den kleinsten der Abstände |x — y | sämtlicher Paare von Punkten x ∈ M1 und y ∈ M2. Diese Definition umfasst und liefert u. a. auch die verschiedenen elementargeometrischen Abstände.
2) Recht: 1) die Zahlung für das Überlassen eines Rechts. Abstandszahlungen sind frei zu vereinbaren, z. B. bei Wohnungswechsel, jedoch verbietet § 9 Absatz 1 Wohnungsbindungsgesetz sie bei Sozialwohnungen, soweit sie »mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung« neben der Kostenmiete geleistet werden sollen. 2) Im Straßenverkehr muss der Abstand eines Kraftfahrzeugs zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann noch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich abgebremst wird (Sicherheitsabstand). Der Abstand soll die in einer Sekunde durchfahrene Strecke deutlich übersteigen. Besonderheiten gelten für Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsbegrenzung (z. B. bei Gefahrguttransporten) und für Züge über 7 m Länge.
* * *
Ạb|stand, der; -[e]s, Abstände: 1. a) räumliche Entfernung zwischen zwei Punkten, Körpern; Zwischenraum, ↑Distanz (1): der A. beträgt 3 Meter; der A. zwischen ihnen hatte sich verkleinert, vergrößert; Die gewaltigen Elen-Antilopen bekommen wir in der Serengeti immer nur auf einen A. von fünfhundert bis sechshundert Metern zu sehen (Grzimek, Serengeti 82); in 50 Meter A.; zwei Männer, ... denen in gemessenem -e ihre Frauen folgten (Thieß, Legende 181); über einen A. von sechs Metern hinweg; Ü der soziale A. (die gesellschaftlichen Rangunterschiede); mit diesem Tor stellten die Stürmer den alten A. (Sport; die Differenz der von beiden Mannschaften erzielten Tore) wieder her; *von etw. A. nehmen (geh.; etw. nicht tun, von etw. absehen, auf etw. verzichten); mit A. (weitaus, bei weitem): sie war mit A. die Beste; Bei der Wahl ... erhält er mit A. die wenigsten Stimmen (Spiegel 13, 1981, 120); 1991 setzte er sich als mit A. jüngster Bewerber ... durch (Woche 4. 4. 97, 3); b) Spanne zwischen zwei Zeitpunkten: ein A. von 14 Sekunden; hatte er ... zwischen sich und den in seinem Ford verzweifelt kämpfenden Phil Hill 30 Sekunden A. gelegt (Welt 24. 5. 65, 16); der A. beträgt 6 Minuten; jmdn. in regelmäßigen Abständen besuchen; Edda sagte in Abständen (wiederholte immer wieder): „Ich begreife dich nicht!“ (Brückner, Quints 298); Ü sie hat von diesem schrecklichen Erlebnis noch keinen A. gewonnen (es noch nicht bewältigt); es fehlt ihm noch der innere A. zu den Ereignissen (es ist noch nicht genug Zeit verstrichen, die ihm eine klarere, ruhigere Beurteilung der Ereignisse erlaubte). 2. Reserviertheit, Zurückhaltung im Umgang mit anderen Menschen; ↑Distanz (2 b): den gebührenden A. wahren; er kann nicht genügend A. halten. 3. (ugs.) Abstandssumme, Abfindung: einen A. zahlen, verlangen.
Universal-Lexikon. 2012.