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an|pran|gern ['anpraŋɐn], prangerte an, angeprangert <tr.; hat:auf jmdn., auf jmds. Verhalten oder auf etwas, was als Unrecht o. Ä. angesehen wird, öffentlich in scharfen Worten hinweisen:
die Unterbringung von Legehennen in engsten Käfigen anprangern; jmdn. als Verräter anprangern.
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ạn||pran|gern 〈V. tr.; hat〉
1. 〈urspr.〉 an den Pranger stellen
2. 〈fig.〉 öffentlich scharf kritisieren, heftig kritisieren, als schädlich, unheilvoll usw. darstellen
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ạn|pran|gern <sw. V.; hat:
öffentlich tadeln, verurteilen, brandmarken, als Missstand herausstellen, an die Öffentlichkeit bringen:
die Korruption der Verwaltung a.;
jmdn. als Betrüger a.;
die Missstände, die niedrigen Gehälter wurden angeprangert;
das muss als Missbrauch der Amtsgewalt angeprangert werden.
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ạn|pran|gern <sw. V.; hat: öffentlich tadeln, verurteilen, brandmarken, als Missstand herausstellen, an die Öffentlichkeit bringen: die Korruption der Verwaltung a.; jmdn. als Betrüger a.; die Missstände, die niedrigen Gehälter wurden angeprangert; Grzimek ... darf weiter ... die Unterbringung von Legehennen in engsten Käfigen a. (BM 27./28. 5. 76, 32); das muss als Missbrauch der Amtsgewalt angeprangert werden.
Universal-Lexikon. 2012.