anlasten; anschuldigen; inkriminieren; beschuldigen; unterstellen; bezichtigen; verklagen; verdächtigen
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an|kla|gen ['ankla:gn̩], klagte an, angeklagt <tr.; hat:1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen:
jmdn. des Diebstahls, wegen Diebstahl anklagen; der Staatsanwalt klagte sie wegen Totschlag an.
2. wegen etwas beschuldigen, für etwas verantwortlich machen:
er klagte sich als der Schuldige/(seltener:) den Schuldigen an; soziale Missstände anklagen (öffentlich als unverantwortlich herausstellen, anprangern).
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ạn||kla|gen 〈V. tr.; hat〉
1. vor Gericht anschuldigen, beschuldigen
2. beschuldigen
● jmdn. wegen eines Verbrechens \anklagen; Missstände \anklagen
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ạn|kla|gen <sw. V.; hat:
1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen; gegen jmdn. ↑ Anklage (1 a) wegen etw. erheben:
jmdn. des Hochverrats, des Mordes an jmdm. a.;
er wurde angeklagt und zum Tode verurteilt;
das Gericht hat ihn wegen Hochverrats angeklagt;
der Richter sprach die angeklagten Männer des Mordes schuldig.
2. wegen etw. beschuldigen, für etw. verantwortlich machen:
er klagte sich als der eigentliche Schuldige/(seltener:) den eigentlichen Schuldigen an;
der Film klagt die sozialen Missstände an (zeigt sie in anklägerischer Weise).
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ạn|kla|gen <sw. V.; hat: 1. vor Gericht zur Verantwortung ziehen, beschuldigen; gegen jmdn. Klage wegen etw. erheben: jmdn. des Hochverrats, des Mordes an jmdm. a.; er wurde angeklagt und zum Tode verurteilt; das Gericht hat ihn wegen Hochverrats angeklagt. 2. wegen etw. beschuldigen, für etw. verantwortlich machen: er klagte sich als der eigentliche Schuldige/(seltener:) den eigentlichen Schuldigen an; der Film klagt die sozialen Missstände an; Das ist mir ganz einerlei, ob dieser oder jener mich der Selbstgefälligkeit anklagt (Th. Mann, Krull 18); ein anklagendes Buch.
Universal-Lexikon. 2012.