Ineinandergreifen (von Zahnrädern); Einmischung; Intervention; Eingreifen; Operation; OP; medizinischer Eingriff; Übergriff (auf); Veränderung
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Ein|griff ['ai̮ngrɪf], der; -[e]s, -e:1. Operation, besonders an inneren Organen [die an jmdm. vorgenommen werden muss]:
einen kleinen Eingriff an jmdm., am Herzen vornehmen; der Arzt musste einen Eingriff machen; sich einem leichteren, harmlosen Eingriff unterziehen.
2. ungebührliches oder unberechtigtes Eingreifen in den Bereich eines andern:
ein Eingriff in die private Sphäre, in die Rechte eines anderen.
Syn.: ↑ Übergriff.
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Ein|griff 〈m. 1〉
1. 〈Med.〉 Einwirken von außen, Operation
2. (unrechtmäßiges) Eingreifen, Übergriff (auf)
● \Eingriff in jmds. Rechte
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Ein|griff, der; -[e]s, -e:
ein massiver politischer E.;
ein E. in die Natur;
staatlichen -en ausgeliefert sein.
2. (Med.) Operation, besonders an inneren Organen [die an jmdm. vorgenommen werden muss]:
ein operativer E.;
sich einem leichteren E. unterziehen.
3. (Fachspr.) Hosenschlitz der Herrenunterhose.
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Ein|griff, der; -[e]s, -e: 1. [unrechtmäßiges, unberechtigtes] Eingreifen (1): ein schwerwiegender politischer E.; ein E. in die Natur; sich -e in jmds. Privatsphäre erlauben; staatlichen -en ausgeliefert sein; Diese Waldform ist besonders empfindlich gegen -e des Menschen (Mantel, Wald 25); eine Namensnennung aber könnte eine schwere Beleidigung sein und ein E. in ein schwebendes Verfahren (Kirst, Aufruhr 144). 2. (Med.) Operation, bes. an inneren Organen [die an jmdm. vorgenommen werden muss]: ein operativer, chirurgischer, gefährlicher E.; sich einem leichteren, harmlosen E. unterziehen; Der Patientin wurde ... gesagt, dass der E. in Vollnarkose gemacht werden müsse (Hackethal, Schneide 186); Der Arzt will den E. gleich vornehmen (Zenker, Froschfest 191); die für -e am offenen ... Herzen zur Verfügung stehende Zeit (Medizin II, 15); wer hat bei ihr den E. (verhüll.; die Abtreibung) vorgenommen? 3. (Fachspr.) Hosenschlitz der Herrenunterhose.
Universal-Lexikon. 2012.