Akademik

Stellvertreter
Bevollmächtigter; Vize; Fürwort; Pronomen

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Stell|ver|tre|ter ['ʃtɛlfɛɐ̯tre:tɐ], der; -s, -, Stell|ver|tre|te|rin ['ʃtɛlfɛɐ̯tre:tərɪn], die; -, -nen:
Person, die beauftragt ist, deren Aufgabe es ist, jmdn. zu vertreten:
während der Krankheit des Chefs führt sein Stellvertreter die Geschäfte; sie ist meine Stellvertreterin.
Syn.: Vertreter, Vertreterin.

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Stẹll|ver|tre|ter 〈m. 3jmd., der einen anderen vertritt, jmd., der im Namen eines anderen handelt ● er ist der \Stellvertreter von Herrn Keckmann

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Stẹll|ver|tre|ter , der:
1. jmd., der einen anderen vertritt:
der S. des Direktors;
einen S. ernennen;
(kath. Rel.:) der Papst als S. Gottes/Christi auf Erden.
2. (Sprachwiss.) Pronomen, das ein Substantiv oder eine Nominalphrase vertritt.

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Stẹll|ver|tre|ter, der: jmd., der einen anderen vertritt: der S. des Direktors, Präsidenten; einen S. ernennen; ... wird die verantwortungsvolle Position des Chefredakteurs durch die Ernennung eines -s abgesichert (Kant, Impressum 280); (kath. Rel.:) der Papst als S. Gottes/Christi auf Erden.

Universal-Lexikon. 2012.