Sub|junk|ti|on 〈f. 20; Gramm.〉
1. Implikation
2. Hypotaxe
3. unterordnende Konjunktion, z. B. „damit“, „weil“
[<lat. subiunctio „Anfügung“; zu subiungere „verbinden, hinzufügen, beigesellen“]
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Sub|junk|ti|on, die; -, -en [lat. subiunctio = Anfügung, zu: subiunctum, 2. Part. von: subiungere = hinzufügen, verbinden] (Sprachwiss.):
1. objektsprachliche Verknüpfung von Aussagen zu einer neuen Aussage derselben Grundstufe mit der logischen Partikel der Bedingung »wenn – dann«.
2. Hypotaxe.
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Subjunktion
[lateinisch subiunctio »Anfügung«] die, -/-en, Logik: ein zweistelliger Junktor der Aussagenlogik, mit dessen Hilfe zwei Aussagen A und B zu einer neuen Aussage »Wenn A, dann B« (symbolisch: A → B oder A B) verknüpft werden.
Die Subjunktion sollte als Verknüpfung von Aussagen unterschieden werden von der Implikation, die eine Metaaussage über Aussagen darstellt, und vom Schluss, der eine Regel ist. Die von B. Russell eingeführte Bezeichnung »materiale Implikation« ist deshalb irreführend.
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Sub|junk|ti|on, die; -, -en [lat. subiunctio = Anfügung, zu: subiunctum, 2. Part. von: subiungere = hinzufügen, verbinden] (Sprachw.): 1. objektsprachliche Verknüpfung von Aussagen zu einer neuen Aussage derselben Grundstufe mit der logischen Partikel der Bedingung „wenn - dann“. 2. Hypotaxe. 3. ↑Konjunktion (1).
Universal-Lexikon. 2012.