Syn|od auch: Sy|nod 〈m. 1; bis 1917 in Russland〉 höchste kirchliche Behörde [→ Synode]
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höchstes Gremium der orthodoxen Kirchen:
der Heilige S.
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Synod
[russisch sinod, von griechisch sýnodos, vergleiche Synode] der, -(e)s/-e, Heiliger Synod, Heiligster Regierender Synod, Bezeichnung für die von Kaiser Peter I. in Russland im Zusammenhang mit den ab 1716 eingeführten Kollegien (Ministerien) als kollegiales Leitungsorgan der russisch-orthodoxen Kirche geschaffene oberste Kirchenbehörde. Das - analog dem Senat - als »Heiligster Regierender Synod« bezeichnete Gremium wurde als »Kirchenministerium« auf der Basis des von F. Prokopowitsch verfassten »Geistlichen Reglements« am 21. 1. 1721 eingeführt und damit das seit 1700 verwaiste Amt des Patriarchen abgeschafft. Der Synod umfasste bis zu 12 Bischöfe, darunter die Metropoliten von Moskau und Sankt Petersburg. 1722 wurde das Amt eines Oberprokurators als Vertreter des Kaisers im Synod eingeführt, der im 19. Jahrhundert fast ministerielle Funktionen für Kultusangelegenheiten erlangte. Gleichzeitig mehrten sich Stimmen, die die Abschaffung des Synods und die Wiederherstellung des Patriarchats forderten, was auf dem Landeskonzil 1917 geschah. Offiziell wurde der Synod durch ein Sowjetdekret vom 20. 1. 1918 abgeschafft.
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Universal-Lexikon. 2012.