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Reform
Neuregelung; Umgestaltung; Reorganisation; Neuordnung; Neugestaltung

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Re|form [re'fɔrm], die; -, -en:
Umgestaltung, Verbesserung des Bestehenden:
politische, soziale Reformen; sich für die Reform der Universitäten einsetzen.
Syn.: Neuerung.
Zus.: Bildungsreform, Hochschulreform, Rechtschreibreform, Rentenreform, Staatsreform, Steuerreform, Strafrechtsreform, Studienreform, Währungsreform, Wirtschaftsreform.

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Re|fọrm 〈f. 20verbessernde Umgestaltung, planmäßige Neugestaltung (Rechtschreib\Reform, Renten\Reform, Steuer\Reform) ● eine \Reform ablehnen, fordern, planen; Vorschläge für eine \Reform machen [<frz. réforme „Umgestaltung, Neugestaltung“; → reformieren]

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Re|fọrm , die; -, -en [frz. réforme; zu: réformer, reformieren]:
planmäßige Neuordnung, Umgestaltung, Verbesserung des Bestehenden (ohne Bruch mit den wesentlichen geistigen u. kulturellen Grundlagen):
eine einschneidende, durchgreifende R.;
politische, soziale -en;
-en fordern, durchsetzen;
sich für -en einsetzen.

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Refọrm
 
[französisch, zu lateinisch reformare »umgestalten«, »neu gestalten«] die, -/-en, planmäßige Umgestaltung, Verbesserung, Neuordnung des Bestehenden, besonders (als Gegenbegriff zu Revolution) die gezielte, die Legalität wahrende Umgestaltung politischer und gesellschaftlicher Einrichtungen (u. a. Verfassungs-, Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschafts-, Währungs-, Finanz-, Steuer-, Schul- oder Bildungsreform). Staatliche Reformpolitik hat in der Regel das Ziel, ein bestehendes politisches System an veränderte politische oder gesellschaftliche Gegebenheiten anzupassen.

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Re|fọrm, die; -, -en [frz. réforme; zu: réformer, ↑reformieren]: planmäßige Neuordnung, Umgestaltung, Verbesserung des Bestehenden (ohne Bruch mit den wesentlichen geistigen u. kulturellen Grundlagen): eine einschneidende, durchgreifende R.; politische, soziale -en; eine R. [der Rechtschreibung] an Haupt und Gliedern; eine R. des Arbeitsmarkts, des Gesundheitswesens, des Steuerrechts; -en fordern, durchsetzen; die Verwaltung bedarf dringend der Reform; sich für -en einsetzen; Jede noch so dringliche R. im Bereich der Bildung wird nichtsnutz sein, wenn sie nicht den lernenden Lehrer ermöglicht (Zeit 20. 5. 99, 41).

Universal-Lexikon. 2012.