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Legalität
Rechtmäßigkeit; Gesetzmäßigkeit

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Le|ga|li|tät [legali'tɛ:t], die; -:
legale Beschaffenheit, Gesetzmäßigkeit, Rechtmäßigkeit:
den Anordnungen den Schein der Legalität verleihen.

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Le|ga|li|tät 〈f. 20; unz.〉 legale Beschaffenheit, Gesetzlichkeit; Ggs Illegalität ● sich ein wenig außerhalb der \Legalität bewegen

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Le|ga|li|tät, die; - [mlat. legalitas = Rechtmäßigkeit]:
Gesetzmäßigkeit (im Vorgehen, im Handeln); legale Beschaffenheit (von etw.):
Maßnahmen den Schein der L. verleihen;
das Prinzip der L. unter allen Umständen wahren;
etwas außerhalb der L. (spött.; [von Handlungsweisen, von Vorgängen] eigentlich mit dem Gesetz nicht mehr zu vereinbaren).

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Legalität,
 
die Gesetzmäßigkeit, die Übereinstimmung staatlichen oder privaten Handelns mit dem geltenden positiven Recht (Verfassung, Gesetze, sonstige Rechtsvorschriften). Die Bindung aller staatlicher Gewalt an das geltende Recht ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gesetze, Recht). Die Legalität gerät in Spannung zur Legitimität, wenn das positiv gesetzte Recht in Widerspruch zu grundlegenden (im Sinne von überpositiven) Gerechtigkeitsvorstellungen steht; man kann dann von »legalem Unrecht« sprechen. - In der Ethik I. Kants kennzeichnet Legalität eine Handlung, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz, nicht aber aus der Gesinnung der Pflicht, um des Gesetzes willen (d. h. aus Sittlichkeit, Moralität) geschieht.

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Le|ga|li|tät, die; - [mlat. legalitas = Rechtmäßigkeit]: Gesetzmäßigkeit (im Vorgehen, im Handeln); legale Beschaffenheit (von etw.): Anordnungen den Schein der L. verleihen; das Prinzip der L. unter allen Umständen wahren; etwas außerhalb der L. (spött.; [von Handlungsweisen, von Vorgängen] eigentlich mit dem Gesetz nicht mehr zu vereinbaren).

Universal-Lexikon. 2012.