Uni|ver|sa|li|en 〈[ -vɛr-] Pl.〉
1. 〈Philos.〉 Allgemeinbegriffe, allgemeingültige Aussagen, Gattungsbegriffe
2. 〈Sprachw.〉 Merkmale u. Eigenschaften, die alle natürlichen Sprachen teilen, z. B. den Gebrauch von Vokalen
[<mlat. universalia; zu lat. universalis „allgemein“]
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Universali|en
[zu spätlateinisch universalis »zur Gesamtheit gehörend«, »allgemein«],
1) Philosophie: Allgemeinbegriffe, allgemeine Ideen, besonders in Bezug auf die fünf »Prädikabilien«: Art (»species«), Gattung (»genus«), unterscheidendes Merkmal (»differentia specifica«), unwesentlicher Merkmal (»accidens«) und Eigenart (»proprium«).
2) Sprachwissenschaft: Eigenschaften, die allen natürlichen Sprachen gemeinsam sind oder für alle Sprachen gemeinsam gehalten werden. Universalien gelten u. a. als Voraussetzung für die Verständigung zwischen Menschen sowie für die Aneignung fremder Sprachen. Man unterscheidet u. a. 1) uneingeschränkte Universalien (z. B. das Phänomen, dass alle Sprachen Vokale besitzen); 2) einseitige Implikationsbeziehungen (z. B. die Feststellung, dass alle Sprachen, die über die Kategorie »Dual« verfügen, auch einen Plural besitzen); 3) statistische Universalien (Quasiuniversalien, z. B. wird das Vorhandensein von Nasalkonsonanten, obwohl nicht alle Sprachen solche besitzen, als statistisch universell angenommen). Universalgrammatik, Universalsprache.
Universal-Lexikon. 2012.