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Vertrauensfrage
Ver|trau|ens|fra|ge 〈f. 19
1. Frage, Sache, in der nur das Vertrauen zu jmdm. entscheidend ist (nicht das Können o. Ä.)
2. 〈Pol.〉 Frage der Regierung od. des Regierungschefs an das Parlament, ob sie noch das Vertrauen des Parlaments genießen
● die \Vertrauensfrage stellen; über die \Vertrauensfrage abstimmen

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Ver|trau|ens|fra|ge, die:
1. <Pl. selten> Sache, Angelegenheit, bei der jmds. Vertrauen zu [einem] anderen ausschlaggebend ist:
es ist eine V., ob man ihr diese Arbeit überlässt oder nicht.
2. (Parlamentsspr.) von der Regierung bzw. dem Regierungschef an das Parlament gerichteter Antrag, durch Mehrheitsbeschluss dem Antragsteller das Vertrauen auszusprechen:
der Kanzler wird die V. stellen.

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Vertrauensfrage,
 
der Antrag des Regierungschefs an das Parlament, ihm das Vertrauen auszusprechen. Die Vertrauensfrage kann in Verbindung mit einer Gesetzesvorlage gestellt werden. In parlamentarisch-demokratischen Staaten kommt die Verneinung der Vertrauensfrage politisch meist einem Misstrauensvotum gleich. - Wenn in Deutschland die vom Kanzler gestellte Vertrauensfrage, über die erst nach 48 Stunden abgestimmt werden darf, nicht von der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestags bejaht wird, kann der Bundespräsident den Bundestag binnen 21 Tagen auflösen. Das Auflösungsrecht erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl einen anderen Bundeskanzler wählt (Art. 68 GG). Der angesichts des Fehlens eines Selbstauflösungsrechts des Bundestags nahe liegende Weg, in bestimmten Situationen trotz fortbestehenden Vertrauens der Mehrheit in die Regierung die Vertrauensfrage zu verneinen und dadurch Neuwahlen zu erreichen, ist durch das Bundesverfassungsgericht anlässlich des Regierungswechsels 1982 begrenzt worden.

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Ver|trau|ens|fra|ge, die: 1. <Pl. selten> Sache, Angelegenheit, bei der jmds. Vertrauen zu [einem] anderen ausschlaggebend ist: es ist eine V., ob man ihr diese Arbeit anvertraut oder nicht. 2. (Parl.) von der Regierung bzw. dem Regierungschef an das Parlament gerichteter Antrag, durch Mehrheitsbeschluss dem Antragsteller das Vertrauen auszusprechen; Kabinettsfrage: der Kanzler wird die V. stellen.

Universal-Lexikon. 2012.