Vor|schu|le 〈f. 19〉
1. Vorbereitungsschule vor der Grundschule
2. 〈bis 1920〉 Vorbereitungsschule für die höhere Schule
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Vor|schu|le, die; -, -n:
1. Gesamtheit der Einrichtungen der Vorschulerziehung.
2. (früher) vorbereitender Unterricht für den Übertritt in eine höhere Schule.
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Vorschule,
1) bis zur Annahme der Weimarer Verfassung eine schulgeldpflichtige, öffentliche oder private dreijährige Elementarschule zur Vorbereitung auf die höhere Schule, v. a. in Preußen und Norddeutschland verbreitet, 1919/20 durch die für alle Kinder verbindliche Grundschule abgelöst; 2) der Schulkindergarten.
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Universal-Lexikon. 2012.