Volksschule (umgangssprachlich)
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Grund|schu|le ['grʊntʃu:lə], die; -, -n:die [vier] ersten Klassen umfassende, von allen schulpflichtigen Kindern zu besuchende Schule.
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1-85 die Grund- und Hauptschule (ugs. Volksschule)
1-45 das Klassenzimmer (der Klassenraum)
1 die Tischaufstellung in Hufeisenform f
2 der Doppeltisch
3 die Schüler m in Gruppenanordnung f
4 das Übungsheft
5 der Bleistift (Zeichenstift)
6 der Wachsmalstift
7 die Schultasche (Schulmappe)
9 der Schulranzen (Ranzen)
10 das Vorfach
11 der Tragriemen (Schulterriemen)
12 das Federmäppchen (die Federmappe)
13 der Reißverschluss
14 der Füllfederhalter (Füllhalter, Füller)
15 das Ringbuch (der Ringhefter)
16 das Lesebuch
17 das Rechtschreibungsbuch
18 das Schreibheft
19 der Filzstift
20 das Melden (Handheben)
21 der Lehrer
22 der Lehrertisch
23 das Klassenbuch
24 die Schreibschale
25 die Schreibunterlage
26 die Fenstermalerei mit Fingerfarben f (die Fingermalerei f)
27 die Schüleraquarelle n
28 das Kreuz
29 die dreiflügelige Tafel (Schultafel, Wandtafel)
30 der Kartenhalter
31 die Kreideablage
32 die [weiße] Kreide
33 die Tafelzeichnung
34 die Schemazeichnung
35 die umklappbare Seitentafel
36 die Projektionsfläche (Projektionswand)
37 das Winkellineal
38 der Winkelmesser
39 die Gradeinteilung
40 der Tafelzirkel (Kreidezirkel)
41 die Schwammschale
42 der Tafelschwamm (Schwamm)
43 der Klassenschrank
44 die Landkarte (Wandkarte)
45 die Backsteinwand
46-85 der Werkraum
46 der Werktisch
47 die Schraubzwinge
48 der Zwingenknebel
49 die Schere
50-52 die Klebearbeit
50 die Klebefläche
51 die Klebstofftube (ugs. der Alleskleber)
52 der Tubenverschluss
53 die Laubsäge
54 das Laubsägeblatt (Sägeblatt)
55 die Holzraspel (Raspel)
56 das eingespannte Holzstück
57 der Leimtopf
58 der Hocker
59 der Kehrbesen
60 die Kehrschaufel
61 die Scherben f
62 die Emailarbeit (Emaillearbeit)
63 der elektrische Emaillierofen
64 der Kupferrohling
65 das Emailpulver
66 das Haarsieb
67-80 die Schülerarbeiten f
67 die Tonplastiken f (Formarbeiten)
68 der Fensterschmuck aus farbigem Glas n
69 das Glasmosaikbild
70 das Mobile
71 der Papierdrachen (Drachen, Flugdrachen)
72 die Holzkonstruktion
73 der Polyeder
74 die Kasperlefiguren f
75 die Tonmasken f
76 die gegossenen Kerzen f (Wachskerzen)
77 die Holzschnitzerei
78 der Tonkrug
79 die geometrischen Formen f aus Ton m
80 das Holzspielzeug
81 das Arbeitsmaterial
82 der Holzvorrat
83 die Druckfarben f für Holzschnitte m
84 die Malpinsel m
85 der Gipssack
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Grụnd|schu|le 〈f. 19〉
1. Pflichtschule vom 1. bis zum 4. Schuljahr; →a. Primarstufe
2. 〈DDR〉 die achtklassige Volksschule
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Grụnd|schu|le , die:
die vier ersten Klassen umfassende, von allen schulpflichtigen Kindern zu besuchende Schule.
Dazu:
Grụnd|schü|ler, der;
Grụnd|schü|le|rin, die.
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Grundschule,
gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr (vorzeitige Einschulung oder Rückstellung ist möglich), eingeführt 1920 (Art. 146 der Weimarer Verfassung). Die Grundschule gliedert sich in die Eingangsstufe (Klasse 1 und 2) sowie in die Grundstufe (Klasse 3 und 4). Der Übergang in die weiterführenden Schulen folgt teils nach dem 4. Schuljahr, teils nach dem Besuch einer Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6). Die Gesamtschule beginnt nach dem 4. Schuljahr mit Leistungskursen. - In Österreich bilden die Klassen 1 bis 4 der Volksschule den Unterbau für alle weiterführenden Schulen; in der Schweiz beginnt der Differenzierungsprozess in den einzelnen Kantonen unterschiedlich nach dem 4. bis 6. Jahr der Primarschule.
Ansätze der Grundschule gehen bereits auf die Muttersprachschule von J. A. Comenius zurück, dessen Ziel es war, allen eine gleiche grundlegende Bildung zu vermitteln. Die Forderung nach einer allgemeinen Elementarbildung wurde jedoch erst später durch die Einführung einer allgemeinen Pflichtschule realisiert (Volksschule). Als Einheitsschule für alle Kinder wurde die Grundschule 1920 durch das Reichsgrundschulgesetz auf der Grundlage des Art. 146 der Weimarer Verfassung in Deutschland institutionalisiert. Sie verfolgt seitdem das primäre Ziel einer für alle Kinder gleichen Grundbildung unter dem Gesichtspunkt der Schaffung von Chancengleichheit. Unterschiedlichen Prozessen der Primärsozialisation wird hierbei in besonderer Weise Rechnung getragen, da der gemeinsamen Schulzeit eine ausgleichende Funktion zukommt. Unterrichtet werden die Kulturtechniken (Lese- und Schreibunterricht, Rechnen beziehungsweise Mathematik), Muttersprache und in zunehmender Differenzierung weitere Lernbereiche. Ab 1970 vollzog sich die Verlagerung des Schwerpunkts v. a. der Grundstufe vom heimatbezogenen Gesamtunterricht zur sachkundlichen Fachorientierung unter Berücksichtigung des sozial-kommunikativen Aspekts. Die streng fachliche Ausrichtung des Sachunterrichts wurde seit Ende der 70er-Jahre allgemein wieder gelockert und zum Teil auch »Heimatkunde« als Unterrichtsprinzip wieder einbezogen. - In der DDR wurde nach 1945 eine achtklassige Grundschule als Einheitsschule geschaffen, die zu einer zehnklassigen polytechnischen Oberschule ausgebaut wurde. Deren Unterstufe, die nach dem Kindergarten oder wenigstens einer Reihe von Spiel- und Lernnachmittagen besucht wurde, umfasste die Klassen 1 bis 3 und entsprach der Grundschule im eingangs erwähnten Sinn.
In Österreich ist die Grundschule die für alle Kinder gemeinsame Unterstufe der Volksschule, die aus der Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe) und der Grundstufe II (3. und 4. Schulstufe) besteht. Sie vermittelt eine grundlegende Elementarbildung und bereitet auf den Übertritt in weiterführende Schulen vor (Hauptschule, Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule). Derzeit wird in Schulversuchen die Eingliederung sonderschulbedürftiger Kinder in eine »integrierte Grundschule« erprobt, was auch in Deutschland diskutiert wird.
In der Schweiz umfasst die »Primarschule« nach Kantonen verschieden vier (z. B. Bern und Basel) bis sechs Schuljahre (z. B. Zürich); vorgeschaltet ist in der Regel die freiwillige, aber von fast allen Kindern besuchte Vorschule. Die Differenzierung des Lehrplans beginnt erst nach der Primarstufe.
Hb. G., hg. v. D. Haarmann, 2 Bde. (2-31994-96).
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Grụnd|schu|le, die: die vier ersten Klassen umfassende, von allen schulpflichtigen Kindern zu besuchende Schule.
Universal-Lexikon. 2012.