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Waisenhaus
Wai|sen|haus 〈n. 12uHeim für Waisen

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Wai|sen|haus, das (früher):
Heim für elternlose Kinder.

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Waisenhaus,
 
Einrichtung zur Unterbringung elternloser Kinder, von staatlichen, kirchlichen oder privaten Institutionen getragen, in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts v. a. in Europa weitgehend durch Kinderdörfer oder Jugenddörfer abgelöst, in denen Waisen und Sozialwaisen aus zerrütteten Familienverhältnissen Aufnahme finden. - Seit Ende des 15. Jahrhunderts entstanden Waisenhäuser in Italien, den Niederlanden und Deutschland (Augsburg 1572), zunächst als kirchliche Einrichtungen; später, insbesondere in den Reichsstädten, traten die Gemeinden oder Vereine und Stiftungen als Träger der Waisenhäuser auf. 1695 gründete A. H. Francke das berühmte Waisenhaus in Halle (Saale), Anfang des 18. Jahrhunderts folgten zahlreiche weitere Gründungen, u. a. das Militärwaisenhaus in Potsdam von Friedrich Wilhelm I. Die kleineren Kinderasyle waren oft den örtlichen Armen- und Krankenhäusern eingegliedert. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts führten die Philanthropen den berühmten Waisenhausstreit gegen die in den Anstalten herrschenden Missstände und setzten sich für Familienpflege ein. Das strikte Familienprinzip führte zu neuen Missständen, sodass eine Reform der Anstalten angestrebt wurde, um die sich besonders J. H. Pestalozzi verdient machte. Im 19. Jahrhundert gingen die Waisenhäuser nach und nach in Erziehungsanstalten auf.
 

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Wai|sen|haus, das (früher): Heim für elternlose Kinder.

Universal-Lexikon. 2012.