bestätigen; zertifizieren; bescheinigen; belegen; unter Beweis stellen; konstatieren; beweisen; herausfinden; zeigen; aufspüren; aufklären
* * *
nach|wei|sen ['na:xvai̮zn̩], wies nach, nachgewiesen <tr.; hat:1. den Nachweis für etwas erbringen:
das lässt sich nur schwer nachweisen; jmdm. einen Fehler, eine Schuld, einen Irrtum nachweisen.
2. jmdm. etwas, was ihm vermittelt werden soll, angeben und ihm entsprechende Informationen darüber geben:
jmdm. eine Stellung, ein Zimmer nachweisen.
* * *
nach||wei|sen 〈V. tr. 277; hat〉
1. etwas \nachweisen beweisen, belegen
2. jmdm. etwas \nachweisen
2.1 beweisen, dass jmd. für etwas verantwortlich ist
2.2 jmdm. etwas angeben, vermitteln
● man konnte ihm nicht \nachweisen, dass er davon gewusst hatte; jmdm. einen freien Arbeitsplatz, eine Stellung, eine Wohnung \nachweisen; seine Befähigung, sein Recht, seine Staatsangehörigkeit \nachweisen; ich konnte ihm seinen Fehler, Irrtum \nachweisen; er konnte seine Unschuld nicht \nachweisen
* * *
nach|wei|sen <st. V.; hat:
1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen:
etw. streng wissenschaftlich n.;
jmdm. einen Fehler n. (nachweisen, dass er einen Fehler begangen hat).
2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen:
jmdm. eine Arbeitsstelle n.
* * *
nach|wei|sen <st. V.; hat: 1. den Nachweis für etw. erbringen; die Richtigkeit, das Vorhandensein von etw. eindeutig feststellen: etw. unwiderlegbar, schlüssig, streng wissenschaftlich n.; etw. lässt sich leicht, nur schwer, gar nicht n.; jmdm. einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl n. (nachweisen, dass er einen Fehler, einen Irrtum, einen Diebstahl begangen hat); man konnte ihr nichts n. (sie keiner Schuld überführen). 2. (Amtsspr.) jmdm. etw., was man ihm vermittelt, angeben u. ihn mit den entsprechenden Informationen darüber versehen: jmdm. eine Arbeitsstelle, ein Zimmer n. ∙ 3. (jmdn.) zeigen, einen Hinweis (auf jmdn.) geben: Kann Er mir nicht den Offizier n., der gestern noch in diesem Zimmer gewohnt hat? (Lessing, Minna I, 9).
Universal-Lexikon. 2012.