Wịrt|schafts|zweig 〈m. 1〉 Gesamtheit von Unternehmen derselben wirtschaftlichen Tätigkeit, Branche ● die staatliche Systematik der \Wirtschaftszweige; Tourismus ist ein wachsender \Wirtschaftszweig
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Wịrt|schafts|zweig, der:
Gesamtheit der Betriebe, die aufgrund ihrer Produktion zu einem bestimmten wirtschaftlichen Bereich gehören.
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Wirtschaftszweig,
Form der Gruppierung der am Wirtschaftsleben teilnehmenden Institutionen nach der Art der von ihnen (nach Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten oder einer geeigneten Ersatzgröße, häufig nach der Beschäftigtenzahl) überwiegend ausgeübten Tätigkeit. Praktische Bedeutung besitzt die vom Statistischen Bundesamt erarbeitete »Klassifikation der Wirtschaftszweige« (Wirtschaftszweigklassifikation).
Die seit 1. 1. 1995 in der amtlichen Statistik allgemein gültige »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993« baut auf der »statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft« (NACE Rev. 1) auf, die ihrerseits auf der »Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige« (International Standard Industrial Classification of all Economic Activities, ISIC Rev. 3) basiert. Sie gliedert sich in 17 Abschnitte, 31 Unterabschnitte, 60 Abteilungen, 222 Gruppen, 503 Klassen und 1 062 Unterklassen. Abschnitte und Unterabschnitte sind durch Buchstaben beziehungsweise Doppelbuchstaben verschlüsselt, die übrigen Gliederungsebenen sind numerisch kodiert. Die 17 mit Buchstaben belegten Abschnitte sind: A Land- und Forstwirtschaft; B Fischerei und Fischzucht; C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; D verarbeitendes Gewerbe; E Energie- und Wasserversorgung, F Baugewerbe; G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern; H Gastgewerbe; I Verkehr und Nachrichtenübermittlung; J Kredit- und Versicherungsgewerbe; K Grundstück- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen; L öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung; M Erziehung und Unterricht; Norden Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen; Osten Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen; P private Haushalte; Q exterritoriale Organisationen und Körperschaften.
Häufig wird die Bezeichnung Wirtschaftszweig unspezifisch für Unterklassen, Klassen, Gruppen, Abteilungen, Unterabschnitte und Abschnitte benutzt. Für größere Teilbereiche einer Volkswirtschaft wird auch die Bezeichnung Wirtschaftsbereich verwendet. Zur Anwendung kommt die »Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993« in ihrer vollen Tiefengliederung oder bei Bedarf in gekürzter Gliederungstiefe.
Klassifikation der W. mit Erläuterungen, hg. vom Statist. Bundesamt (41996).
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Wịrt|schafts|zweig, der: Gesamtheit der Betriebe, die aufgrund ihrer Produktion zu einem bestimmten wirtschaftlichen Bereich gehören.
Universal-Lexikon. 2012.