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Almosen
Spende; Obolus; milde Gabe; Scherflein (umgangssprachlich); Zuwendung; Gnadengeschenk; Gabe; Armengeld; Gnadenbrot

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Al|mo|sen ['almo:zn̩], das; -s, -:
1. (Bedürftigen gewährte) kleinere Gabe:
einer Bettlerin ein Almosen geben; um ein Almosen bitten.
2. (abwertend) etwas, was jmdm. (z. B. als Geschenk) gegeben wird, was aber nur wenig ist:
in meinen Augen ist das keine gerechte Entlohnung, sondern ein Almosen; für ein Almosen arbeiten.

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Ạl|mo|sen 〈n. 14
1. Gabe an Arme, Bedürftige, milde Gabe
2. 〈fig.〉 herablassend gegebenes kleines (Geld-)Geschenk
● jmdm. ein \Almosen geben; ich will von ihm kein \Almosen haben; um \Almosen bitten [<ahd. alamuosa <engl. alms <kirchenlat. eleemosyna <grch. eleemosyne]

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Ạl|mo|sen, das; -s, -:
1. [mhd. almouse, ahd. alamousa < kirchenlat. eleemosyna < griech. eleēmosýnē = Mitleid, Erbarmen] (geh.) einem Bedürftigen gewährte kleinere Gabe:
einem Bettler ein A. geben;
um ein A. bitten;
kein A. annehmen;
von A. leben.
2. (abwertend) geringes, dürftiges Entgelt, das in keinem Verhältnis zu jmds. angemessener Forderung steht:
für ein A. arbeiten müssen.

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Ạlmosen
 
[zu griechisch eleēmosýnē »Erbarmen«, »Mitleid«] das, -s/-,  
 1) allgemein: Gabe an Arme; übertragen: dürftiges Entgelt.
 
 2) Spenden, die in zahlreichen Religionen freiwillig gegeben, erbeten (z. B. in den außerchristlichen und christlichen Bettelorden) oder als religiöse Pflicht gefordert (z. B. im Islam die Zakat) werden. Sie kommen entweder dem Unterhalt asketisch und in Besitzlosigkeit lebender Mönche oder als religiös verdienstvolle Leistung den Armen zugute. Das A.T. und die jüdische Ethik beschreiben das Almosen als Verpflichtung, die sich aus der Gerechtigkeit Gottes gegenüber seinem Volk ergibt, und stellen es als von Gott gewolltes gerechtes Handeln über die religiösen Pflichten des Fastens und des Opfers (Jesaja 58, 6 ff., Sprüche Salomos 21, 3). Die spätere jüdische (Lehr-)Tradition sieht im Almosen auch ein Mittel der Sündenvergebung (Tobias 4,11).
 
Für das Neue Testament und die christliche Ethik ist das Almosen ein Gebot der Nächstenliebe gegenüber dem Not leidenden Mitmenschen. Es soll allein aus Liebe und ohne Selbstüberhebung gegeben werden (Matthäus 6, 1-4) und bildet seinerseits das Maß beim endzeitlichen Gericht Gottes (Matthäus 25, 35-41). Bemessungsgrundlage für das Almosen ist nach Thomas von Aquino (Summa theologica 2 IIq. 32) einerseits die reale Bedürftigkeit des Notleidenden, andererseits die Möglichkeit, die der Geber hat, zu helfen. - Im christlichen Mittelalter zählte Almosengeben mit Gebet und Fasten zu den drei Hauptbestandteilen der Buße und diente beim Todesfall mit der Speisung Armer und neben den Opfergaben der Totenmesse (Kerze, Brot und Spende) dem Seelenheil des Verstorbenen.
 
Literatur:
 
F. Marx: Zur Gesch. der Barmherzigkeit im Abendlande (1917);
 H. Bolkenstein: Wohltätigkeit u. Armenpflege im vorchristl. Altertum (Utrecht 1939);
 H. Koren: Die Spende (Graz 1954);
 M. Mollat: Die Armen im MA. (a. d. Frz., 1984).

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Ạl|mo|sen, das; -s, - [1: mhd. almouse, ahd. alamousa < kirchenlat. eleemosyna < griech. eleēmosýnē = Mitleid, Erbarmen]: 1. (geh.) einem Bedürftigen gewährte kleinere Gabe: einem Bettler ein A. geben; um ein A. bitten; kein A. annehmen; von A. leben; der große Herr, der in die demütig ausgestreckte Hand ... ein A. legt (Th. Mann, Krull 386). 2. (abwertend) geringes, dürftiges Entgelt, das in keinem Verhältnis zu jmds. angemessener Forderung steht: für ein A. arbeiten müssen.

Universal-Lexikon. 2012.