Sọn|der|ab|fall: svw. ↑ Sondermüll.
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Sọn|der|ab|fall, der:
Sondermüll.
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Sonder|abfall,
Sondermüll, Abfälle, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und/oder Umwelt bei ihrer Überwachung und Entsorgung besonders hohe Anforderungen stellen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (seit Oktober 1996 in Kraft) werden besonders überwachungsbedürftige Abfälle definiert; diese sind in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar oder können Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen. Zum Sonderabfall gehören v. a. Abfälle aus gewerbl u. a. wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, wie Abfälle aus der Massentierhaltung, der Holzverarbeitung, der Leder- und Textiltechnik, der Ölraffination, aus chemischen Prozessen (z. B. Lösemittelrückstände, Industrieschlämme) sowie Batterien oder Krankenhausabfälle.
Sonderabfall darf nicht mit Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen verbrannt oder deponiert werden. Der Entsorgungsweg des Sonderabfalls muss vom Abfallerzeuger bis zum Abfallentsorger lückenlos und nachweisbar dokumentiert werden (Entsorgungsnachweis). Nach der TA Abfall müssen Sonderabfälle je nach Abfallart in speziellen Übertagedeponien, chemischer, physikalischer oder biologischer Behandlungsanlagen, Sonderabfallverbrennungsanlagen oder in Untertagedeponien in stillgelegten Bergwerken entsorgt werden, falls eine Verwertung nicht möglich ist. Insgesamt fielen 1990 etwa 14,5 Mio. t (davon in den alten Bundesländern 12,1 Mio. t) Sonderabfall an, die in über 3 660 öffentlichen und betrieblichen Anlagen behandelt und entsorgt wurden. Von den 322 Sonderabfallarten gehörten im selben Zeitraum Industrieklärschlämme (10,2 %), Sulfitablauge (8,5 %), anorganische Säuren, Gemische und Beizen (5,7 %), Bohr- und Schleifölemulsionen beziehungsweise -gemische (3,02 %) zu den mengenmäßig bedeutsamsten. - Die Einbringung und Verbrennung von Sonderabfall auf hoher See ist mittlerweile eingestellt. Sonderabfall durfte bis 1997 mit Sondergenehmigung ins Ausland exportiert werden. Seit 1998 ist die Ausfuhr von Sonderabfall aus den OECD-Staaten verboten.
Sonderabfälle aus Haushalten (Medikamente, Pflanzenschutzmittel-, Farb- und Lösungsmittelreste u. a.) werden in periodischen Sammlungen oder ständigen Annahmestellen entgegengenommen. Auch gibt es Rückgabemöglichkeiten an den Handel oder an den Hersteller.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Abfallentsorgung und Recycling
Abfall und Altlasten
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Sọn|der|ab|fall, der: Sondermüll.
Universal-Lexikon. 2012.