Konsole
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Hal|ter ['haltɐ], der; -s, -:1. Vorrichtung, die etwas festhält, an der etwas befestigt werden kann:
die Rolle Toilettenpapier hing an einem Halter.
Zus.: Handtuchhalter, Kerzenhalter.
2. männliche Person, die etwas in Gebrauch hat, hält, besitzt:
für den Schaden haftet der Halter des Wagens; die Halter von Haustieren haben Verschmutzungen umgehend zu beseitigen.
Zus.: Fahrzeughalter, Hundehalter.
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Hạl|ter 〈m. 3〉
1. Teil eines Gegenstandes, an dem man diesen anfassen u. festhalten kann, Griff, Stiel
2. stützender Gegenstand, an dem man einen anderen befestigen kann (Feder\Halter, Kleider\Halter, Strumpf\Halter, Werkzeug\Halter)
3. Besitzer, Verfügungsberechtigter, z. B. von Kraftfahrzeugen, Haustieren (Fahrzeug\Halter, Kleintier\Halter)
4. 〈österr.〉 Hirt
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1.
a) Vorrichtung, an der etw. befestigt werden kann, die etw. (an einer bestimmten Stelle) hält:
eine neue Rolle Toilettenpapier an den H. hängen;
b) Teil eines Gegenstands, an dem etw. gehalten wird; Griff:
der Bohrer hat einen H. aus Plastik;
mit dem neuen H. kann er viel besser schreiben;
die Strümpfe, Socken am H. befestigen;
mein H. ist zu eng.
2.
der H. des verunglückten Fahrzeugs;
H. von Hunden haben eine Steuer zu entrichten.
3. (österr.) Viehhüter.
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I Halter,
Straßenverkehrsrecht: Nach der Rechtsprechung des BGH (eine gesetzliche Definition gibt es nicht) ist Halter eines Kfz, wer dieses für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Demnach brauchen Halter und Eigentümer eines Kfz nicht identisch zu sein. Ob bei der Kfz-Miete Vermieter oder Mieter als Halter anzusehen ist, ist Frage des Einzelfalles. Die Haltereigenschaft ist wichtig besonders für die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und bei der Straßenverkehrshaftung.
II
Hạlter,
Toni, eigentlich Michael Anton Halter, schweizerischer Schriftsteller surselv. Sprache, * Hof Valata (Gemeinde Obersaxen, bei Ilanz) 20. 11. 1914, ✝ Vella Lugnez (bei Ilanz) 27. 12. 1986. Sein Werk markiert den Übergang von einer an traditionelle Werte gebundenen Erzählweise zu moderneren und kritischeren Fragestellungen. Seine Romane »Culan da Crestaulta« (1958; deutsch »Culan. Der Pfadsucher von Crestaulta«), »Il cavalè della Greina« (1960; deutsch »Roßhirt am Greinapaß«) und »Caumsura« (1967; deutsch »Campsura«) versuchen, die Probleme des Übergangs zu neuen Formen des menschlichen Zusammenlebens erzählerisch zu verarbeiten. Die in »Diari suenter messa« (1977; deutsch »Tagebuch nach der Messe«) zusammengestellten Kurzerzählungen behandeln das Selbstverständnis eines traditionsgebundenen bäuerlichen Katholizismus in einer sich wandelnden Umwelt.
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Hạl|ter, der; -s, - [mhd. haltære = Hirt; Bewahrer; Inhaber, ahd. haltāri = Erlöser; Empfänger]: 1. a) Vorrichtung, an der etw. befestigt werden kann, die etw. (an einer bestimmten Stelle) hält: die Rolle Toilettenpapier hing an einem H.; Die eisernen Feuerböcke sind so gemacht, dass sie einen H. tragen, in den man sein Glas stellen kann (Remarque, Triomphe 143); b) Teil eines Gegenstands, an dem etw. gehalten wird; Griff: der Dübelbohrer hat einen H. aus Plastik; c) (ugs.) kurz für [Füll]federhalter: mit dem neuen H. kann er viel besser schreiben; d) (ugs.) kurz für ↑Strumpfhalter, ↑Sockenhalter: die Strümpfe, Socken am H. befestigen; e) (ugs.) kurz für ↑Büstenhalter: mein H. ist zu eng; ihre linke Brust sprang aus dem H. (Lynen, Kentaurenfährte 38). 2. a) kurz für ↑Fahrzeughalter: der H. des verunglückten Fahrzeugs; Diejenigen privaten H. von Kraftfahrzeugen, die für den Verkauf einen Automarkt benutzen (NJW 19, 1984, 1124); b) kurz für ↑Tierhalter: H. von Hunden haben eine Steuer zu entrichten. 3. (österr.) Viehhirte.
Universal-Lexikon. 2012.